Der Überlassungsvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Dienstwagenfahrern. Fehlen wichtige Punkte, ist Streit programmiert. Was es zu beachten gilt, im Überblick.
Als Dienstwagenfahrer profitieren Sie von vielen Vorteilen, doch der Überlassungsvertrag bringt auch Pflichten mit sich. Ein Überlassungsvertrag regelt genau diese Rechte und Pflichten und dient als verbindliche Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber. Hier sind die wichtigsten Punkte, die in jedem Überlassungsvertrag enthalten sein sollten:
Grundsätzliches: Fahrzeugdetails und Vertragsparteien
Im Überlassungsvertrag müssen die genauen Details des Fahrzeugs festgehalten werden. Dazu gehören Typ, Marke, Kennzeichen und Fahrgestellnummer. Auch die Vertragsparteien – also Ihr Name und der des Unternehmens – sind klar zu definieren. Diese Basisinformationen sind essenziell, um Missverständnisse zu vermeiden.
Fahrzeugnutzung: Dienstliche und private Fahrten
Der Dienstwagen ist primär für dienstliche Fahrten gedacht. Sollten Sie das Fahrzeug auch privat nutzen dürfen, muss der Umfang dieser Nutzung im Vertrag genau festgelegt sein. Dies schließt Regelungen für Urlaubs- und Auslandsfahrten ein. Es ist wichtig, dass Sie als Fahrer sicherstellen, dass nur berechtigte Personen das Fahrzeug nutzen, und dass deren Führerscheine gültig sind. Personen mit einem Führerschein auf Probe sollten generell von der Nutzung ausgeschlossen werden.
Geldwerter Vorteil und Fahrtenbuch
Wenn der Dienstwagen privat genutzt wird, unterliegt dies bestimmten steuerlichen Vorschriften. Der Überlassungsvertrag sollte klar regeln, wie der geldwerte Vorteil zu berechnen ist. Bei einer Änderung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsplatz muss dies sofort gemeldet werden. Ihr Arbeitgeber kann zudem verlangen, dass Sie ein Fahrtenbuch führen, um dienstliche und private Fahrten genau zu dokumentieren.
Kraftstoff-Ladekosten: Wer zahlt was?
Die Kosten für den Kraftstoff oder Ladestrom sind ein häufiges Streitthema. Im Vertrag sollte klar geregelt sein, wer die Kosten für private Fahrten übernimmt. Wichtig ist auch, dass mit der Tankkarte ausschließlich der Kraftstoff für den Dienstwagen bezahlt wird. Diese Regelung hilft, Missbrauch und Unklarheiten zu vermeiden.
Inspektion und Pflege: Verantwortung des Fahrers
Auch um einen Dienstwagen muss man sich kümmern: Das Unternehmen trägt prinzipiell die Unterhaltskosten für den Dienstwagen. Als Fahrer sind Sie dafür verantwortlich, den Dienstwagen in einem verkehrstauglichen Zustand zu halten. Dazu gehört die regelmäßige Kontrolle von Reifen, Bremsen und Licht sowie das Einhalten von Inspektions- und Wartungsterminen. Kundendienst und Reparaturen müssen in autorisierten Werkstätten durchgeführt werden. Vernachlässigen Sie diese Pflichten, können die entstehenden Kosten Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Unfall und Diebstahl: Sofortige Meldung erforderlich
Ohne Polizei geht es nicht: Bei einem Unfall sind Sie verpflichtet, sofort die Polizei zu verständigen und den Schaden schnellstmöglich an die Leasinggesellschaft und den Arbeitgeber zu melden. Gleiches gilt bei einem Diebstahl des Fahrzeugs. Diese schnellen Meldungen sind wichtig, um Versicherungsschutz und reibungslose Abwicklungen zu gewährleisten.
Haftung bei Schäden: Vorsicht ist geboten
Der Überlassungsvertrag sollte klar regeln, dass Sie für Schäden haften, die durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs entstehen und nicht von der Kaskoversicherung abgedeckt werden. Dies gilt insbesondere bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Bei leichter Fahrlässigkeit trägt in der Regel das Unternehmen die Kosten, während bei mittlerer Fahrlässigkeit eine anteilige Haftung vorgesehen sein kann.
Ersatz, Kündigung und Krankheit
Ihr Arbeitgeber hat das Recht, den Dienstwagen jederzeit gegen ein gleichwertiges Fahrzeug auszutauschen. Bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist das Fahrzeug spätestens zum Kündigungstermin zurückzugeben. Der Vertrag sollte auch Regelungen für Schwangerschaft, Elternzeit und längere Krankheitsfälle enthalten. Halten Sie sich nicht an die festgelegten Regeln, kann dies Abmahnungen und im Wiederholungsfall auch eine Kündigung zur Folge haben.
Kleingedrucktes: Schriftformklausel
Alle Änderungen am Überlassungsvertrag müssen schriftlich festgehalten werden. Mündliche Absprachen haben keine rechtliche Gültigkeit und können nicht eingefordert werden.
Fazit: Klare Regelungen für eine reibungslose Nutzung
Ein gut ausgearbeiteter Überlassungsvertrag schützt sowohl Sie als Fahrer als auch Ihren Arbeitgeber vor Missverständnissen und Streitigkeiten. Er regelt umfassend, welche Rechte und Pflichten mit der Nutzung eines Dienstwagens verbunden sind und hilft, potenzielle Konflikte von vornherein zu vermeiden. Achten Sie darauf, alle Punkte im Vertrag genau zu verstehen und sich daranzuhalten, um die Vorteile Ihres Dienstwagens optimal nutzen zu können.