E-Call ab April 2018 Pflicht Was Sie zum Notrufsystem wissen sollten

Foto: Peugeot

Der Notrufassistent E-Call wird Pflicht. Allerdings nicht in jedem Neuwagen.

E-Call wird zur Pflichtausstattung für neue Pkw-Modelle. Der Notruf-Assistent muss ab dem 31. März europaweit in allen neu typgenehmigten Fahrzeugen an Bord sein. Das System erkennt, wenn das Auto in einen Unfall verwickelt ist und alarmiert automatisch die 112. Zusätzlich zur Kollisionsmeldung werden Positionsdaten übermittelt, außerdem wird eine Sprechverbindung zur Notrufleitstelle aufgebaut. 2.500 Menschenleben könnten jedes Jahr durch den Einsatz solcher Notruf-Systeme gerettet werden, hofft die EU-Kommission.

Die E-Call-Pflicht gilt nicht für alle Neuwagen, sondern für neue Pkw-Typen, die ab Ende März eine europäische Typgenehmigung erhalten. Diese kann bei einem Wechsel der Modellgeneration nötig sein, in der Regel wird jedoch ein Zertifikat für zwei Generationen genutzt, was die Verbreitung des Assistenten verlangsamen dürfte. Der Versicherungsverband GDV rechnet erst für 2035 mit einer flächendeckenden Ausstattung. Wer ein Auto ohne E-Call an Bord fährt, kann das System nachrüsten. Versicherungen, Automobilclubs, Werkstattketten und andere Unternehmen bieten Stecker für den Zigarettenanzünder oder die OBD-Schnittstelle an.

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