Förderung E-Dienstwagen Fördergrenze steigt auf 70.000 Euro

Mercedes-Benz EQE SUV 2023 Foto: Mercedes

Wer beim E-Dienstwagen die volle Steuer-Förderung wollte, musste ein Modell unter 60.000 Euro wählen. Das ändert sich.

Die Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von elektrischen Dienstwagen steigt auf 70.000 Euro. Die Erhöhung ist laut dem Fachinformationsdienst Haufe Teil des nun vom Bundesrat verabschiedeten Wachstumschancengesetzes und soll die Nachfrage nach E-Mobilen stützen. Zudem reflektiert sie die zuletzt gestiegenen Anschaffungspreise.

Neuregelung gilt für Neuanschaffungen rückwirkend

Bisher lag die Fördergrenze bei einem Bruttolistenpreis von 60.000 Euro. Die Neuregelung gilt für Neuanschaffungen rückwirkend bis zum 1. Januar 2024 und betrifft auch Plug-in-Hybride mit einer Mindestreichweite von 80 Kilometern. Privat genutzte emissionsfreie Dienstwagen, die unterhalb der Bruttopreislimits liegen, müssen nur mit 0,25 Prozent versteuert werden, bei teureren emissionsfreien Autos steigt der Prozentsatz auf 0,5.

Gut für Premiumhersteller

Die Anhebung auf 70.000 Euro ist für deutsche Premiummarken wie BMW oder Mercedes von Bedeutung. Bei BMW wurden zum Beispiel laut Heise Online-Dienst im vergangenen Jahr 12.869 BMW i4 in Deutschland neu zugelassen. Beim i4 hat BMW nach dem eDrive40 für 59.800 Euro den eDrive35 für 56.500 Euro nachgeschoben. Der wahrscheinlichste Grund hierfür dürfte neben den typischen firmeninternen Grenzwerten die 60.000-Euro-Schwelle gewesen sein. Mit der Anhebung auf 70.000 Euro können Interessierte nicht nur zum eDrive40 greifen, sondern auch einige Extras dazu bestellen, ohne in die Steuerfalle zu tappen. Die auf ein Viertel reduzierte Bemessungsgrundlage für die Versteuerung des geldwerten Vorteils der Privatnutzung eines gewerblich angeschafften Elektroautos ist für alle Erstzulassungen bis zum 31. Dezember 2030 befristet.

Hintergrund zum Wachstumschancengesetzes

Das Gesetz wurde bis zur Beschlussfassung mehrfach geändert, aber nicht nur wegen der Dienstwagen-Besteuerung. Der Regierungsentwurf wurde Ende August 2023 vorgestellt, am 17. November verabschiedete der Bundestag die Ausschussfassung. Da der Bundesrat den Vermittlungsausschuss einschaltete, erfolgte die Zustimmung des Bundestags erst am 23. Februar 2024. Mit dem neuen „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness“ will die Regierung die finanzielle Situation der Unternehmen verbessern und auch Impulse setzen.

Ursprünglich wurde sogar diskutiert, die Grenze für den Listenpreis von 60.000 auf 80.000 Euro anzuheben, was bedeutet, dass die aktuelle Anhebung auf 70.000 Euro ein Kompromiss ist. Der Hintergrund hierbei ist, dass Elektroautos, die hauptsächlich dienstlich genutzt werden, oft für längere Strecken konzipiert sind und aufgrund ihrer größeren Batteriekapazität vergleichsweise teurer sind. Es wird berichtet, dass viele bisher bei der Konfiguration ihres Dienstwagens Kompromisse bei der Ausstattung eingehen mussten, um unter die Grenze von 60.000 Euro zu fallen, was bedeutet, dass sie statt der Hälfte nur ein Viertel des üblichen Satzes für Verbrennungsmotoren nutzen dürfen.