Elektro-Transporter 2020 Schnellere Abschreibung

Hermes Logistik-Center-Eröffnung + Fahrzeugübergabe E-Transporter Foto: Hermes

Der Bund will noch mehr Elektroautos auf den Straßen sehen. Deshalb sollen ­Unternehmen ab 2020 E-Transporter schneller abschreiben können.

Spielen Sie auch mit dem Gedanken, die Fahrzeugflotte Ihres Unternehmens auf vollelektrische Fahrzeuge umzustellen? Dann lässt Sie wahrscheinlich vor allem der finanzielle Mehraufwand zögern. E-Autos kosten schnell 10.000 Euro (und darüber) mehr als vergleichbare Diesel. Um dies aus­zugleichen, möchte die Bundesregierung steuerliche Anreize setzen. So soll es für E-Transporter ab 2020 eine üppige Sonderabschreibung geben.

Die geplante Sonderabschreibung beträgt einmalig 50 Prozent der Anschaffungskosten – zusätzlich zur regulären Abschreibung von 16,7 Prozent über sechs Jahre Nutzungsdauer. Damit können Firmenchefs sofort gut 67 Prozent des Kaufpreises absetzen und somit kräftig Steuern sparen. Die Neuregelung soll für alle ab dem 1. Januar 2020 neu angeschafften Transporter gelten und ist auf elf Jahre befristet. Sie endet also am 31. Dezember 2030. Gedacht ist die Vergünstigung für kleine und mittelgroße Nutz- oder Lieferfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N1 und N2 mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von maximal 7,5 Tonnen, angetrieben ausschließlich von Elektromotoren.

Es gibt allerdings eine Einschränkung: Die Bundesregierung möchte ausschließlich neue Elektrolieferfahrzeuge begünstigen. Mehrfachbegünstigungen des gleichen Fahrzeugs sind nicht möglich. Deshalb kann nur der Steuerpflichtige, auf den das Fahrzeug erstmals zugelassen wurde, die Sonderabschreibung vornehmen.

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Das Beispiel oben zeigt, wie Sie vor allem in guten Geschäftsjahren mit der Sonderabschreibung kräftig Steuern sparen können. Dann wird Geld für andere Investitionen frei. Für Betriebe, die von Dieselfahrverboten betroffen sind, weil sie ihre Leistungen vor Ort beim Kunden erbringen oder täglich Filialen beliefern müssen, kommt die beabsichtige steuerliche Förderung gerade recht. Großer Vorteil der geplanten Neuregelung: Jeder Betrieb kann sie anwenden.

Andere Sonderabschreibungen dagegen sind an Größenmerkmale des Betriebs gebunden. Unternehmen, die derzeit über die Anschaffung von E-Lieferwagen für den betrieblichen Fuhrpark nachdenken, sollten ihre Entscheidung deshalb auf jeden Fall auf 2020 vertagen.

Afa Foto: firmenauto