Firmenauto BAG: Erteilung von CEMT-Genehmigungen für das Jahr 2011

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Antragsunterlagen für die Erteilung von CEMT-Jahresgenehmigungen für das Jahr 2011 können ab Anfang September 2010 bei den Außenstellen des Bundesamtes für Güterverkehr angefordert werden. Antragsschluss ist der 01. Oktober 2010. CEMT-Genehmigungen berechtigen zu Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten. Dies sind die Staaten der Europäischen Union und Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, sowie eine Vielzahl ost- und südosteuropäische Staaten. CEMT-Genehmigungen werden grundsätzlich nur für „EURO III sichere“ Fahrzeuge erteilt. In Österreich, Italien und Griechenland gelten allerdings nur eine beschränkte Anzahl der erteilten Genehmigungen. Alle CEMT-Genehmigungen, die in Österreich gelten, werden ausschließlich für „EURO IV sichere“ Fahrzeuge erteilt. Im Verfahren zur Wiedererteilung von CEMT-Jahresgenehmigungen müssen die Antragsteller mindestens eine Beförderung mit der CEMT-Jahresgenehmigung im Bewertungszeitraum nachweisen, bei der der Be- oder Entladeort in einem CEMT-Mitgliedstaat liegt, in dem die Gemeinschaftslizenz nicht gilt oder ein solcher Staat im Transit durchfahren wurde („CEMT-Beförderung“). Für eine Wiedererteilung einer CEMT-Jahresgenehmigung, die ohne Österreich-, Italien- oder Griechenland-Sperrstempel erteilt wurde, muss im Bewertungszeitraum mindestens eine entsprechende CEMT-Beförderung in oder aus diesen Ländern nachgewiesen werden. Noch weitere Fragen? In der Rubrik " Frag die Experten " des Fahrerportals www.dekra.berufskraftfahrer.eu geben die DEKRA Experten Fahrern und Unternehmern auch auf Detailfragen schnell die richtige Antwort. Außerdem gibt es alle Informationen und Kursangebote rund um die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, Branchen-News, Tipps und Tricks, Veranstaltungshinweise und vieles mehr. Besuchen Sie uns, testen Sie uns!