Firmenauto Betriebsrat muss bei GPS-Gerät zustimmen

Foto: Foto: Torsten Zimmermann/WWW.TOZIGRAFIE.DE

Will ein Unternehmen in seine Dienstwagen Navigationsgeräte zur GPS-Ortung einbauen lassen, hat dabei der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Das gilt selbst dann, wenn das System ausschließlich dazu eingesetzt werden soll, Kunden bei ihren Nachfragen zum aktuellen Standort von Waren genaue Auskünfte geben zu können. Das hat das Arbeitsgericht Kaiserslautern entscheiden (AZ: 1 BVGa 5/08). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte ein Betriebsrat erfahren, dass die Unternehmensleitung beabsichtige, 20 Firmenfahrzeuge mit GPS-Geräten auszustatten. Weil sie befürchtete, dass das Positionsmanagementsystem auch zur Überwachung der Beschäftigten genutzt werden könne, verlangte die Arbeitnehmervertretung konkretere Angaben und den vorherigen Abschluss einer Betriebsvereinbarung. Dem stimmt das Arbeitsgericht zu. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sei bei technischen Einrichtungen mit solchen Möglichkeiten grundsätzlich von einer Überwachung des Verhaltens oder der Leistungen der Arbeitnehmer auszugehen. Dabei sei es nicht ausschlaggebend, ob der Arbeitgeber diese Optionen tatsächlich wahrzunehmen beabsichtigt, erklärt die Anwaltshotline.

Kostenloser Newsletter
Element Teaser firmenauto Newsletter Früher wissen, was firmenauto bewegt.

Bestellen Sie Ihren kostenlosen Newsletter.

Who is Who Pkw
Who is Who Pkw Element Teaser Who is Who Flottenmarkt

Das Nachschlagewerk für alle Flottenmanager.

Beliebte Artikel Eröffnung Mercedes-Benz Charging Hub Mannheim

Opening Mercedes-Benz Charging Hub Mannheim Mercedes-Benz Erster Ladepark in Europa eröffnet Betriebliche Mobilität Die wichtigsten Trends
Terminübersicht
firmenauto Terminkalender Flottentermine

Finden Sie Veranstaltungen, Seminare, Messen und Trucksport-Events in Ihrer Region.