Die Suche nach einer guten und günstigen Kfz-Versicherung wird laut ADAC immer unübersichtlicher, weil die Leistungen der Anbieter immer unterschiedlicher ausfallen. Wer zum 1. Januar 2009 den Versicherer wechseln will, sollte nach Ansicht des Automobilclubs deshalb nicht nur den Preis, sondern auch die Versicherungsbedingungen im Blick haben. So sollte nach Ansicht des ADAC die Deckungssumme 100 Millionen Euro betragen. Nur damit seien Autofahrer bei größeren Unfällen gegen das Risiko immenser Schadenersatzansprüche geschützt. Die Neuwertentschädigung sollte bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei sechs Monaten liegen. In guten Verträgen umfasse der Schutz mindestens zwölf Monate. Darüber hinaus sollten die bei Unfällen entstandenen Schäden in der Kaskoversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen werden. Ausgenommen seien hierbei generell Diebstahl und das Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss. Zu achten ist nach Ansicht des ADAC weiterhin auf die freie Wahl der Werkstatt, Bei der vereinbarten Werkstattbindung verzichtet der Kunde darauf und überlässt die Schadenregulierung seiner eigenen Versicherung. Kulanzleistungen und verlängerte Garantiefristen können hierdurch gefährdet sein. Auch schön: ein erweiterter Kaskoschutz. Während in vielen Policen der Kaskoschutz nur auf Unfälle mit Wildtieren beschränkt ist, zahlen manche Anbieter auch bei Schäden durch Marderbiss sowie Kollisionen mit Tieren aller Art. Billigpolicen haben laut ADAC oft schlechte Rückstufungen. Autofahrer sollten deshalb prüfen, wie weit sie nach einem Schadensfall zurückgestuft werden. Rabattretter sorgen zum Beispiel dafür, dass Autofahrer bei einer Einstufung in hohe Schadenfreiheitsklassen auch nach einem Schadenfall weiter den günstigsten Beitragssatz von 30 Prozent zahlen. Der ADAC weist zudem darauf hin, dass in den Versicherungsbedingungen auch ein erweiterter Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Leihwagen im europäischen Ausland enthalten sein sollte. Möglich ist der Wechsel des Kfz-Versicherers in der Regel zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung normalerweise spätestens bis zum 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eingetroffen sein. 2008 gilt, weil der Stichtag auf einen Sonntag fällt, der 1. Dezember.