Die Kfz-Steuerermäßigung von 150 Euro für besonders schadstoffarme Dieselautos mit Euro-6-Norm wird in wenigen Wochen vorübergehend ausgesetzt. Sie gilt erst wieder für solche Euro-6-Diesel, die im Zeitraum 1. Januar 2011 bis Ende 2013 neu zugelassen werden. Der Bundesrat brachte am Freitag eine entsprechende Gesetzesänderung des Bundes auf den Weg, die außerdem Rechtsvereinheitlichungen als Folge des Übergangs der Kfz-Steuer von den Ländern auf den Bund vorsehen. Die jetzt beschlossene Einschränkung für Diesel-Fahrzeuge geht auf Interventionen des ehemaligen EU-Kommissars Günther Verheugen zurück. So hatte noch die schwarz-rote Koalition den von 2011 an befristeten Steuervorteil auch auf solche Dieselfahrzeuge der Euronorm 6 ausgedehnt, die seit der Kfz-Steuerreform 1. Juli 2009 angeschafft wurden. Tatsächlich fällig werden sollte dieser Bonus aber nicht vor 2011. Mit dieser Regelung war die Kommission nicht einverstanden. Die inzwischen geschätzten mehr als 1.000 Besitzer eines Autos mit Euro-6-Norm sollen aber diesen Bonus aus Gründen des Vertrauensschutzes noch einlösen können. Diese Sonderregelung endet mit der Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt, womit in wenigen Wochen zu rechnen ist. Wer den Zeitpunkt verpasst, bekommt die Vergünstigung erst wieder für Neuzulassungen ab 2011.