Firmenauto Elektronik im Visier der Prüfer

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Alle im Jahr 2006 zugelassenen Neuwagen werden im Rahmen der Hauptuntersuchung jetzt erstmals auch auf elektronische Bauteile hin überprüft. Wie der Auto Club Europa (ACE) berichtet, umfasst die erweiterte Pflichtuntersuchung bis zu acht elektronisch gesteuerte Sicherheitssysteme. Dazu gehörten je nach Ausstattung der Fahrzeuge beispielsweise Airbags, Stabilitätsprogramme und automatische Fahrlichter. Nach Angaben des ACE werden in der Regel lediglich Sicht- und keine Funktionskontrollen durchgeführt. Ob sich etwa ein Airbag entfaltet oder das Antiblockiersystem wirksam funktioniert, lasse sich so nicht in jedem Fall mit letzter Gewissheit feststellen, merkte der ACE kritisch an. Kontrolliert werde aber beispielsweise, ob die Verschalungen von Airbags intakt und ob sie nicht etwa durch montierte Handy-Sets in ihrer Funktion beeinträchtigt sind oder für Insassen gefährlich werden können. Ferner wird anhand von Kontrollleuchten im Display überprüft, ob der Beifahrerairbag vorschriftsmäßig deaktiviert werden kann.