Für MPU-Kandidaten entscheidet künftig nicht mehr der Zufall bei der Wahl eines Labors, wie ihre Alkohol- oder Drogentests zu bewerten sind. Seit 1. Januar 2010 gelten für alle Einrichtungen, die im Rahmen der medizinisch-psychologischen Untersuchung derartige Tests durchführen, die Beurteilungskriterien zur Fahreignungsdiagnostik der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt). Die entsprechenden Richtlinien DIN EN ISA/IEC 17025 für forensische Toxikologie wurden bereits zum 1. Juli 2009 eingeführt und sind nach einer Übergangsfrist jetzt bindend. Unter anderem geben sie sogenannte einheitliche Cut-Off-Werte für Urin- und Blutuntersuchungen vor, die die Labore einhalten müssen. Wir begrüßen die neuen Richtlinien, denn sie schaffen mehr Sicherheit und Chancengleichheit für die Untersuchten, sagt Phillip Braunger von Trimega Laboratories Deutschland, einem Anbieter von Untersuchungen im Rahmen der MPU. Betroffene sollten sich auf jeden Fall vergewissern, dass das untersuchende Labor korrekt akkreditiert sei, andernfalls würden die ermittelten Ergebnisse nicht mehr von den Begutachtungsstelen anerkannt.