Firmenauto Nur der Schuldige soll zahlen

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Die EU will in Europa den Rechtsgrundsatz der Halterhaftung einführen. Der ADAC sieht das kritisch: Nur der, der auch Schuld hat, sollte bestraft werden, ist die Meinung des Clubs. Im anderen Fall würden Autofahrer für Verkehrssünden zur Veranwortung gezogen, die sie gar nicht begangen haben. Damit würde laut ADAC der verfassungsrechtlich garantierte Rechtsgrundsätze aufgegeben. Bloßer Verdacht würde für eine Bestrafung genügen. Könne bei einem Verkehrsvergehen der verantwortliche Fahrer nicht ermittelt werden, kann nach geltendem Recht nicht der Halter verantwortlich gemacht werden. Das Verfahren werde eingestellt, bekräftigt der ADAC.  Die EU will die Einführung der Halterhaftung, damit bei Verfolgung eines Verkehrsverstoßes die über Ländergrenzen hinweg verschickten Bußgeldbescheide an Kfz-Halter ausreicht. Müsste der schuldige Fahrer ermittelt werden, könnte nach Angaben des ADAC die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur grenzüberschreitenden Geldsanktionenvollstreckung scheitern. Im Rat der EU-Verkehrsminister sprach sich die deutsche Seite gegen die geplante Halterhaftung aus. ADAC und Bundesjustizministerium stimmen nach Angaben des Clubs darin überein, dass ausländische Bußgelder aus der Halterhaftung in Deutschland nicht vollstreckt werden dürfen.