Firmenauto Schnurlostelefon nicht gleich Mobiltelefon

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Ein Gerichtsurteil der kuriosen Art: Der schnurlose Empfänger eines Festnetzanschlusses ist kein Mobiltelefon. Seine Benutzung fällt laut Oberamtsgericht Köln (AZ: 82 Ss-Owi 93/09) deshalb nicht unter das allgemeine Handy-Verbot am Steuer von fahrenden Autos. Das teilt die Deutsche Anwaltshotline mit. Die Geschichte hinter dem Urteil ist aber mindestens genauso kurios: Im Wagen eines Bonner Autofahrers piepste der Funkempfänger des Festnetztelefons, als er rund drei Kilometer von seinem Haus entfernt war. Normalerweise ist ab 200 Metern keine Kommunikation mit der Basisstation mehr möglich. Deshalb griff der verwunderte Mann laut Anwaltshotline zum Hörer und hielt ihn ans Ohr. Dabei wurde er von einem Polizisten beobachtet, der ihn wegen unerlaubter Benutzung eines Handys am Steuer seines fahrenden Pkw eine Ordnungsstrafe aufbrummte. Die wurde auch vom zuständigen Amtsgericht bestätigt. Die rheinischen Oberlandesrichter sahen das aber anders: Die tragbaren Empfänger von terristischen Schnurlosgeräten seien im Sinne des sogenannten Handyverbots nicht als Mobiltelefone anzusehen. Für den Einsatz während der Teilnahme am öffentlichen Verkehr seien sie aufgrund ihres äußerst beschränkten räumlichen Einsatzbereichs praktisch ungeeignet, erklärt die Anwaltshotline. Eine Ablenkung des Fahrers durch Gespräche mit dem Handgerät eines Schnurlostelefons käme nicht als ernsthafte Gefahr in Betracht, weil jedes Gespräch schon kurz nach Antritt der Fahrt zusammenbrechen würde und deshalb im Verkehrsalltag, wenn überhaupt, nur in nicht nennenswertem Umfang vorkommen könne. Für einen so seltenen Vorgang bestehe somit auch zukünftig kein gesetzlicher Regelungsbedarf.