Früher konnten Geländewagen mit einem Gesamtgewicht von über 2,8 Tonnen als Laster besteuert werden. Dies änderte der Gesetzgeber rückwirkend zum 1. Mai 2005 im Jahr 2006. Daraufhin zog der Fahrer eines Geländewagens vor Gericht. Nun entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass die Schließung des Steuerschlupflochs verfassungsgemäß ist. Am 2. Juli 2008 urteilte der BFH, dass auch Autos mit einem Gewicht von mehr als 2,8 Tonnen wie Pkw und nicht wie Lkw zu behandeln seien. Seit einer Gesetzesänderung sei für die Besteuerung nicht das Gewicht entscheidend, sondern die Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs. Da sein Fahrzeug unter den genannten Gesichtspunkten eher einem Pkw entspricht, muss der klagende Besitzer des SUV tief in die Tasche greifen: Zahlte er vor 2005 für den als Lkw angemeldeten Wagen jährlich 172 Euro Steuern, ist er nun mit 1.578 Euro dabei (Az.: II R 62/07).