Firmenauto Steuervorteile mit Erdgasfahrzeugen

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Durch die von der Bundesregierung zum 1. Juli 2009 beschlossene Umstellung der Kfz-Steuer wird die Steuerbelastung für Erdgasfahrzeuge zum Teil deutlich sinken. Wie der Trägerkreis „Das Erdgasfahrzeug“ mitteilt, bleibt auch nach dem neuen Steuermodell der klare finanzielle Vorteil gegenüber Dieselfahrzeugen erhalten. Hinzu komme durch die CO2-Komponente des Berechnungsmodells nun auch ein Steuervorteil gegenüber herkömmlichen Benzinern, da Erdgasfahrzeuge bis zu 25 Prozent weniger CO2 ausstoßen. Die Kfz-Steuerreform der Bundesregierung gilt für Neuwagen, die ab dem 1. Juli 2009 zugelassen werden und soll künftig zwei Komponenten haben. Bei der Berechnung werden sowohl der CO2-Ausstoß als auch der Hubraum eines Fahrzeugs zugrunde gelegt. Für jedes Gramm CO2, das die festgelegte Freigrenze von 120 Gramm überschreitet, müssen zwei Euro bezahlt werden. Ein erdgasgetriebener VW Passat 1.4 TSI Ecofuel etwa verbraucht 119 Gramm CO2 pro Kilometer und bleibt damit unterhalb der Freigrenze. Sein CO2-Ausstoß wird somit nicht besteuert. Hinzu kommt in der Steuerberechnung die Hubraumkomponente, die bei Erdgasfahrzeugen ebenso wie Benzinern zwei Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum kostet. Beim Diesel sind es sogar 9,50 Euro. Der Besitzer des Passat Ecofuel kommt deshalb mit 28 Euro jährlicher Kfz-Steuer weg. Ein vergleichbarer Passat mit Benzinmotor kostet hingegen 186 Euro, einer mit Dieselmotor sogar 266 Euro.