Der neue Bußgeldkatalog tritt übermorgen in Kraft. Doch nicht nur Raser und Drängler oder das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss wird bestraft. Auch wer sein Fahrzeug nicht rechtzeitig zur Hauptuntersuchung bringt, muss mit Geldbußen rechnen. Darauf weist die Kraftfahrzeugüberwachungs-Organisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS) hin. Bei Personenkraftwagen und allen anderen Fahrzeugen unter 7,5 Tonnen werden bei einer Fristversäumnis von zwei bis vier Monaten 15 Euro fällig. Bei vier bis acht Monaten sind es 25 Euro Verwarnungsgeld. Ein Bußgeld von 40 Euro und zwei Punkte in Flensburg gibt es bei einer Überschreitung der Prüffristen von mehr als acht Monaten. Wird ein Fahrzeug nicht rechtzeitig bei den Prüforganisationen zur Nachprüfung der Mängelbeseitigung vorgeführt, werden zudem 15 Euro Verwarnungsgeld fällig.