Firmenauto Tipps für den Versicherungswechsel

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Wer vor hat, seine Kfz-Versicherung bis Ende November zu kündigen, sollte einige Punkte beachten, um nicht auf eine Billig-Police reinzufallen. Wie der ADAC mitteilt, ist die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme in keinem Fall ausreichend. In der neuen Police sollte sie mindestens bei 50, besser noch 100 Millionen Euro liegen. Die Neuwertentschädigung sollte zudem bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei sechs Monaten liegen. Besser sind nach ADAC-Angaben zwölf Monate. Die bei Unfällen entstandenen Schäden sollten laut Automobilclub in der Kaskoversicherung auch bei grober Fahrlässigkeit übernommen werden. Ausgenommen seien hierbei lediglich generell herbeigeführter Diebstahl (z.B. wenn der Schlüssel im Auto steckte) sowie das Fahren unter Drogen- und Alkoholeinfluss. Wichtig sei auch die freie Werkstattwahl. Wurde eine Werkstattbindung vereinbart, schreibt die Versicherung die Reparaturwerkstatt vor. Das könne unter Umständen zu Problemen bei Leasingfahrzeugen führen. Werde keine vom Hersteller autorisierte Werkstatt beauftragt, verweigert der Hersteller möglicherweise Kulanzleistungen. Wildunfall ist nicht gleich Wildunfall: Einige Versicherer leisten in der Teilkasko auch für Schäden durch Kollisionen mit Tieren aller Art sowie bei Marderbiss. Sehr günstige Policen haben laut ADAC oft schlechte Rückstufungen. Autofahrer sollten deshalb prüfen, wie weit sie nach einem Schadenunfall zurückgestuft werden. Ein Rabattschutz sorgt zudem dafür, dass Autofahrer nach einem Schaden nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden. Last but not least: Wer vor hat, im Auslandsurlaub einen Auto zu mieten sollte auf einen erweiterten Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Mietwagen – die sogenannte Mallorca-Police – bestehen.