Firmenauto Zuschuss für Partikelfilter endet

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Seit 1. August 2009 schießt der Staat Geld zu, wenn es darum geht einen Dieselpartikelfilter oder Dieselpartikelminderungssysteme in Pkw nachzurüsten. 330 Euro in bar sind sicher. Achtung: Wer bis 31. Dezember 2009 keinen Dieselpartikelfilter nachrüstet, erhält keine Förderung mehr. Anträge zur Förderung können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrollen (BAFA) noch bis 15. Februar 2010 gestellt werden. Auf der Internetseite des BAFA steht seit September unter http://www.pmsf.bafa.de/ ein Antragsformular bereit. Anschließend muss das Antragsformular ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Kraftfahrzeugschein) an das BAFA gesandt werden. Nach Prüfung der Unterlagen zahlt das BAFA den Förderbetrag aus, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Ab dem Einbau des Partikelminderungssystems erfolgt in der Regel eine günstigere Steuerfestsetzung (Wegfall des Zuschlags von 1,20 Euro/100 Kubikmeter Hubraum). Eine befristete Steuerbefreiung nach Paragraf 3c des Kraftfahrzeugsteuergesetzes kann jedoch nicht zusätzlich, sondern nur alternativ zu einem Zuschuss gewährt werden.