Wenn ein Loch in einer Kraftstoffzuleitung zu einem Brand führt, handelt es sich um einen Sachmangel und nicht um normalen Verschleiß auch bei einem Gebrauchtfahrzeug. Auf dies Urteil des Oberlandesgerichts in Celle (AZ: 7 U 224/07) macht der ADAC aufmerksam. Im vorliegenden Fall kaufte die Klägerin ein zehn Jahre altes Fahrzeug bei einem Gebrauchtwagenhändler. Zwei Monate später brannte der Motorraum des Autos aus. Der Wagen war nicht mehr fahrtüchtig. Ein Sachverständiger stellt fest, dass der Brand eindeutig auf die undichte Kraftstoffleitung zurückzuführen war. Die Klägerin wollte den Wagen daher zurückgeben. Der Händler lehnte ab. Das Gericht sieht im Leck der Leitung einen Sachmangel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches. Auch wenn der Käufer eines zehn Jahre alten Fahrzeugs mit gewissem Verschleiß rechnen müsse, darf er trotzdem erwarten, dass der Motor beim Start nicht in Flammen aufgeht.