Firmenauto Urteil: Schadenersatz bei Spritschluckern

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Wenn ein Auto deutlich mehr Kraftstoff verbraucht, als angegeben, ist der Hersteller zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. So entschied das Oberlandesgericht Stuttgart. Im vorliegenden Fall hatte ein Eigentümer einer Mercedes E-Klasse den Hersteller auf Schadenersatz verklagt. Der Wagen sollte laut Herstellerangaben zehn Liter Diesel auf 100 Kilometer verbrauchen. Er schluchte aber deutlich mehr. Der Fahrer des Wagens ermittelte einen Mehrverbrauch von 15 Prozent. Ein eingeschalteter Gutachter stellte schließlich 9,1 Prozent mehr Verbrauch fest. Nach Ansicht der Richter müssen aber die Herstellerangaben zum Spritverbrauch - geringfügige Abweichungen sind erlaubt - stimmen. Daher verkündeten sie ein so genannte Anerkennungsurteil. Der Automobilkonzern wird Medienberichten zufolge dem Kläger Schadenersatz zahlen. Außerdem erhält der Käufer 2.500 Euro zum Kaufpreis des Wagens, der 62.000 Euro kostete. Zudem bezahlt Daimler das Gutachten sowie die Rechtsberatung des Klägers.