Garantie beim Gebrauchtwagen Schauen Sie ins Serviceheft!

Audi, Gebrauchtwagen, autokauf, autohaus Foto: Hanno Boblenz

Gebrauchtwagenhändler müssen Autokäufer nicht auf die Garantiebedingungen des Fahrzeugherstellers hinweisen.

Gebrauchtwagenkäufer sollten sich das Serviceheft genau anschauen. Vor allem die dort aufgeführten Garantiebedingungen. Denn der Verkäufer muss auf diese nicht extra hinweisen, wie das Landgericht Darmstadt nun entschieden hat. In dem verhandelten Fall hatte ein Unternehmer bei einem Händler einen gebrauchten Pkw gekauft. Als an diesem ein Schaden auftrat, wollte er die vom Hersteller gegebene Garantie nutzen. Dieser jedoch verweigerte die Übernahme der Kosten mit dem Hinweis, der Halter habe sich nicht an die Garantiebedingungen gehalten. Diese sahen unter anderem die Wartung bei einem Vertragspartner des Herstellers vor. Der Autofahrer wandte sich daraufhin an den Verkäufer des Gebrauchtwagens und wollte von ihm Geld für die Reparatur. Schließlich habe dieser nicht auf die Garantiebedingungen hingewiesen. Vor dem Landgericht bekam er in diesem Fall jedoch kein Recht. Dass in einem Fahrzeug ein Serviceheft liege, das die Garantiebedingungen enthält, sei branchenüblich, erläutert die Fachzeitschrift „kfz-betrieb“ die Entscheidung. Somit könne sich ein Fahrzeugbesitzer nicht darauf berufen, dass er keine Kenntnis dieser Bedingungen gehabt habe (Az.: 2 O 41/18).