Neue Steuerregelung zur Ein-Prozent-Methode Wer weniger fährt, zahlt auch weniger

Geld festhalten Foto: M. Baumann / adpic.de

Wird der Dienstwagen an weniger als 180 Tagen im Jahr für den Arbeitsweg genutzt, schlägt die Dienstwagensteuer weniger hart zu. Hier gilt ab 2019 von eine neuen Steuerregelung.

Bislang ist die Ein-Prozent-Methode so geregelt: Mitarbeiter, die ihren Dienstwagen privat nutzen, müssen zusätzlich zum Brutto­listenpreis auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit versteuern, und zwar pauschal mit 0,03 Prozent vom Bruttolistenpreis mal einfache Entfernung in Kilometern. Bei einem 50.000 Euro teuren Firmenwagen und 20 Kilometern einfacher Distanz kommt im Monat das stolze Sümmchen von 300 Euro zusammen. Wer seinen Dienstwagen allerdings nicht täglich nutzt, weil vielleicht im Sommer das Rad lockt oder er Bus und Bahn fährt, kommt bei dieser Rechnung schlecht weg. Sparen lässt sich hier nur, wenn man am Ende des Jahres bei der Einkommensteuer mit genauen Kalendereinträgen diejenigen Tage nachweist, an denen der Dienstwagen tatsächlich genommen wurde.


Ab 2019 können die Fahrer von Firmenwagen die Nachweise der tatsächlichen Nutzung monatlich direkt gegenüber ihrem Arbeitgeber er­­bringen. Außerdem sieht die Finanzverwaltung eine Vergünstigung durch die Versteuerung der Fahrten über die 0,002-Prozent-Methode vor. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter an weniger als 180 Tagen im Jahr oder durchschnittlich an weniger als 15 Tagen im Monat mit seinem Dienstwagen zur Arbeit fährt.


Außerdem kann der Kollege die Anzahl der tatsächlichen Fahrten seinem Arbeitgeber schon im folgenden Monat melden. Damit spart er bereits mit der nächsten Lohnabrechnung Steuern und nicht erst mit der Einkommensteuererklärung im nächsten Jahr. Das Ganze ist erstaunlich einfach: Es reicht, eine formlose Liste mit den Tagen anzulegen, an denen der Dienstwagen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit genutzt wurde. Um dieses günstigere Verfahren überhaupt nutzen zu können, müssen Mitarbeiter und Arbeitgeber die Dienstwagennutzung aber neu regeln oder mit einem Zusatz anpassen.


Beispielrechnung

Bruttolistenpreis des Firmenwagens: 50.000 Euro.
Einfache Entfernung Wohnung-erste Tätigkeitsstätte: 25 km.
An 10 Tagen im Monat fährt der Mitarbeiter ins Büro, den Rest arbeitet er von zu Hause oder im Außendienst.

Anwendung der pauschalen 0,03-Prozent-Regelung:

50.000 Euro x 1,0 Prozent x 12 Monate = 6.000 Euro
50.000 Euro x 0,03 Prozent x 25 km x 12 Monate = 4.500 Euro
Jährlich zu versteuern: 10.500 Euro

Berechnung mit tatsächlichen Fahrten nach 0,002-Prozent-Regelung:

50.000 Euro x 1,0 Prozent x 12 Monate = 6.000 Euro
50.000 Euro x 0,002 Prozent x 25 km x 10 Fahrten x 12 Monate = 3.000 Euro
Jährlich zu versteuern: 9.000 Euro

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