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Ladestationen im Mehrfamilienhaus Schwierige Umsetzung

Mercedes eVito 2021 Foto: Daimler

Vermieter dürfen den Einbau einer Wallbox nicht mehr verweigern. Doch Knebelverträge der Energieversorger können den Stromanschluss für den Firmenwagen richtig teuer machen.

Nach langen Diskussionen über eine millionenschwere Dachsanierung, Gartenarbeiten und die Hausreinigung winkte die Eigentümergesellschaft einer großen Wohnanlage in Ahrensburg Punkt 4 der Tagesordnung ganz schnell durch: Es ging darum, in der Sammelgarage Wallboxen einzubauen. Etliche Mieter und Besitzer wollen dort ihre E-Autos laden. Man war sich einig: Ein System mit Lastmanagement soll dafür sorgen, dass die Stromversorgung nicht in die Knie geht.

Ein passendes Angebot lag bereits vor. Die örtlichen Stadtwerke würden sämtliche Kabel verlegen, Ladepunkte anschließen und das System überwachen. Was die Eigentümer in ihrem Eifer übersahen: Das Angebot beinhaltete neben den Anschlussgebühren und dem Kauf der Wallbox auch einen Stromliefervertrag. Jeder Eigentümer oder Mieter muss künftig Mobilstrom über die Stadtwerke beziehen, für 69 Euro Grundgebühr, allerdings bei geringeren Verbrauchskosten in Höhe von 22 Cent/kWh.

Seit Ende 2020 haben Mieter und Eigentümer das Grundrecht auf eine Lademöglichkeit für ihr E-Auto. Das Urteil eröffnet Dienstwagennutzern die Möglichkeit, Firmenwagen zu Hause zu laden. Gerade für Plug-in-Hybride mit ihrer eingeschränkten Reichweite ist das eine Grundvoraussetzung, um viele Strecken elektrisch zu fahren.

Mercedes-Benz EQA 250 Foto: Mercedes-Benz AG - Global Communications Mercedes-Benz Cars & Vans, photo by Daniel Maurer on behalf of Mercedes-Benz AG
Ohne Lastmanagement geht an größeren Standorten nichts..

Missgünstige Miteigentümer oder Vermieter können sich also nicht mehr querstellen. Aber sie können mitentscheiden. Denn einfach eine Box an den eigenen Zähler anschließen darf weder der Mieter noch der Eigentümer. Der Hintergrund ist verständlich: Wenn in großen Garagen jeder seine eigene Lösung sucht, könnte das Stromnetz überlastet werden. Dann haben vielleicht die Besitzer der ersten fünf oder zehn Ladepunkte noch Glück, aber weitere Anschlüsse verträgt das Netz nicht.

Außerdem muss aus Brandschutzgründen jeder Anschluss abgesichert sein. Und zu guter Letzt legen viele Wohnungsbesitzer auf eine einheitliche Optik Wert. Deshalb müssen sich die Eigentümer gemeinschaftlich auf eine Lösung einigen. Die meisten Hausverwaltungen kennen das Thema mittlerweile und empfehlen Systeme mit Lastmanagement. Vereinfacht gesagt, verteilt das den vorhandenen Strom auf die Autos auf, die gerade laden, oder nimmt sie vorübergehend ganz vom Netz.

Solche Systeme kosten natürlich mehr als einfache Wallboxen, die es im besten Fall schon für 400 Euro gibt. Dazu noch die Kosten für die Installation, schon hängt das Auto an der Steckdose. So stellten es sich auch die Mieter einer Wohnung in München vor, die sich einen Plug-in-Hybrid anschaffen wollten. Zu ihrer Wohnung gehörte einer von rund 200 Stellplätzen in der Sammelgarage. Sie besorgten sich einen Kostenvoranschlag eines Elektrikers für einen Ladepunkt samt Anschluss an dem zur Wohnung gehörenden Strom­zähler. Gesamtkosten: rund 1.700 Euro. Der Vermieter weigerte sich aber, da über jeden Haus-Stromanschluss nur maximal zehn Ladestationen angeschlossen werden konnten. In der Anlage hatten jedoch bereits 27 Mietparteien Interesse an einer Wallbox bekundet.

Stattdessen schlug der Vermieter eine aufwendige Lösung eines städtischen Stromversorgers mit Lastmanagement vor. Die hätte allerdings einmalig 1.500 Euro gekostet, dazu monatlich 45 Euro Nutzungspauschale sowie eine monatliche Strompauschale. Zu teuer, meinten die Mieter und klagten. Doch die Richter des Amtsgerichts München ließen sie abblitzen: Es wäre nicht akzeptabel, den Klägern eine private Lösung zu erlauben, wenn damit nach Ausschöpfen der geringen Kapazität weitere Interessenten keine Ladepunkte mehr anschließen könnten (AG München, Az.: 416 C 6002/21).

Das Urteil könnte Signalwirkung haben, zeigt aber auch die Problematik. Genau wie im Fall der Ahrensburger Wohngemeinschaft kommen hier auf den Besitzer eines E-Autos hohe Nebenkosten zu. Ein durchschnittlicher Besitzer eines Plug-in-Hybrids lädt rund 20-mal pro Monat zu Hause und fährt mit Haushaltsstrom rund 500 Kilometer weit. Eine 45 Euro teure Grundgebühr würde seine Stromkosten pro 100 Kilometer verdoppeln. Selbst bei einem vollelektrischen Auto und einer monatlichen Fahrleistung von 1.500 Kilometern verteuert die Grundgebühr die Stromkosten des Autos um 50 Prozent.

Hausgemeinschaften tun also gut daran, Verträge ohne Grundgebühr für den Ladestrom abzuschließen. Oder nur Verträge, bei denen der Ladestrom über den sowieso schon vorhandenen Haushaltstarif abgerechnet wird.

Natürlich liegt es nahe, sich für den Aufbau einer Ladeinfrastruktur zuerst an den örtlichen Versorger zu wenden. Probleme können sich erst dann ergeben, wenn diese die Wallboxen weiter betreiben. Scheinbar wurden etliche Energieversorger überrascht von der hohen Nachfrage nach Ladelösungen, wie eine kleine Umfrage von firmenauto zeigt. Maingau, Eon oder die Stadtwerke Stuttgart sind erst dabei, Tarife und Lösungen für Mehrfamilienhäuser zu entwickeln. Andere sind weiter: Die EnBW etwa bieten über das Tochterunternehmen Charge Here individuelle Module an mit und ohne Stromvertrag. Selbst be­stehende Stromtarife anderer Anbieter ließen sich integrieren, heißt es dort.

Auch etliche städtische Versorger geben sich flexibel: Enercity in Hannover etwa besteht nicht auf einem eigenen Vertrag. Bei den meisten Objekten sei allerdings ein zentraler Zähler für alle Ladepunkte notwendig. Dann wiederum müssen sich alle Parteien auf einen gemeinsamen Stromliefervertrag einigen. Auch Vattenfall besteht nicht auf einem eigenen Tarif. Die Stadtwerke München dagegen koppeln die Lieferung "im Normalfall" an einen Liefervertrag.

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Mittlerweile haben sich auch etliche Dienstleister auf den Aufbau von Ladeparks spezialisiert, nicht nur im gewerblichen Bereich. Das junge Unternehmen Reev etwa plant nach eigenen Angaben Projekte für Wohnanlagen und kümmert sich um die Umsetzung. Auf Wunsch betreibt das Münchener Unternehmen große Anlagen als Serviceprovider samt Stromvertrag. Dann wiederum fällt eine Monatsgebühr an.

The Mobility House hat sich ebenfalls auf Ladelösungen spezialisiert. Steigt der Bedarf, so ließe sich das Lastmanagement dank einer offenen Schnittstellenarchitektur um beliebig viele Ladepunkte verschiedenster Anbieter erweitern. Solche offenen Systeme bieten vor allem dann einen Vorteil, wenn sich Mieter oder Wohnungseigentümer erst später für ein E-Auto entscheiden. Sie sind nicht auf eine vorgegebene Wallbox angewiesen, sondern können ein möglicherweise günstigeres Modell installieren. Gerade Fahrer von Firmenwagen brauchen flexible Systeme. Laden sie zu Hause, brauchen sie einen separaten Stromzähler für die Wallbox. Den allerdings sollten sie bei jedem Anbieter bekommen. Und wenn ein großzügiger Arbeitgeber die Wallbox finanziert, müssen deren Kosten extra ausgewiesen werden (siehe Infokasten vorne).

Wenn der Arbeitgeber die Wallbox bezahlt

1: Wallbox wird überlassen

Stellt das Unternehmen dem Mitarbeiter eine Wallbox für dessen Garage, gilt dies als Arbeitslohn. Der geldwerte Vorteil ist aber lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, solange der Arbeitgeber Eigentümer der Wallbox bleibt. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht zulässig, der Betrag muss als zusätzlicher Arbeitslohn erfasst werden. Solange die Box der Firma gehört, muss sie Kosten für Wartungen und Reparaturen tragen.

2: Leasing mit anschließender Überlassung

Die Firma kann die Wallbox dem Mitarbeiter auch im Rahmen eines Leasingvertrags überlassen und am Ende der Laufzeit schenken. Der Restwert gilt als zusätzlicher Arbeitslohn und wird steuerlich genauso wie bei der oben genannten Überlassung behandelt. Auch hier kann der Arbeitgeber die pauschale Versteuerung übernehmen.