Lieferung von Neuwagen Wo ist die Sonderausstattung?

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Geliefert wie bestellt? Bei Firmenwagen klappt das in der Regel. Doch was tun, wenn eine Ausstattung fehlt oder nicht richtig funktioniert?

Ein Unternehmen kaufte einen Rolls-Royce Dawn mit "Front Massage Seats". Der Chef ließ sich aber meist chauffieren, sodass er sie erst eineinhalb Jahre später einschaltete. Doch da massierte nichts. Die Bedienungsanleitung klärte auf: Der Rolls-Royce hatte Aktivsitze, deren Sitzfläche sich zwar aufpumpt und dem Fahrstil anpasst, den Rücken knetet sie aber nicht. Daraufhin wurde die Sitzeinheit ausgetauscht.

Gebracht hat’s nichts und der Geschäftsführer reklamierte nochmals. Wieder erklärte der Händler den Unterschied zwischen Aktiv- und Massagesitzen ("wie in der Betriebsanleitung angegeben"). Dennoch verstärkte er die Sitzunterkonstruktion und erhöhte den Aufblasdruck. Mit wenig Erfolg. Die Sitze massierten nicht, der Kunde wollte den Wagen zurückgeben und verlangte sein Geld samt Zinsen für die Leasingraten zurück.

Damit war der Händler aber gar nicht einverstanden und man traf sich vor dem Land- und in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht. Beide gaben dem Händler recht. Der Aktivsitz möge zwar nicht den Vorstellungen des Käufers von Massagesitzen entsprechen, wie er sie von anderen Fahrzeugen kenne. Doch er habe ja bereits vorher einen Rolls-Royce gefahren. Deshalb müsse der Verkäufer nicht über "jede Abweichung von der Ausstattung früher gekaufter Modelle aufklären". Also liege schon mal kein Sachmangel vor.

Außerdem müsse ein Käufer Mängel sofort melden. Auf eine Übergabedurchsicht des Händlers dürfe er sich nicht verlassen. Dass der Händler kulanterweise versucht habe, den Mangel zu beheben, ändere daran nichts. Der Kunde hat sich einfach zu viel Zeit gelassen.

Kaufen Flottenbetreiber Firmenwagen beim Händler, greift Paragraf 377 HGB. Danach müssen Kunden bei einem Handelskauf die Ware sofort nach der Auslieferung checken und Mängel unverzüglich anzeigen. Das gilt für gekaufte oder geleaste Neuwagen ebenso wie für Gebrauchtfahrzeuge. Flottenmanager sollten den Wagen also nicht nur auf äußere Schäden untersuchen, sondern schauen, ob alle bestellten Extras drin sind. Ist tatsächlich ein DAB-Radio verbaut? Wurde ein vollwertiges Ersatz- statt des Notrads geliefert?

Sollte es vor Gericht gehen, ist es wichtig, die rechtzeitige Mängelanzeige zu dokumentieren. Auch zu Telefonaten mit dem Händler sollte man Notizen anlegen und sie schriftlich bestätigen lassen. Noch besser eignen sich Fax und E-Mails, die man bei den Vertragsunterlagen aufbewahrt.