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Neues Förderprogramm für Ladeinfrastruktur Unterstützung für Unternehmen und Kommunen

BMW 520e, Plug-in Hybrid, Ladesäule, laden, Foto: BMW

Das Verkehrsministerium legt ein neues, 300 Millionen Euro schweres Förderprogramm "Ladeinfrastruktur vor Ort" auf.

Das Bundes-Verkehrsministerium will den Ausbau der Ladeinfrastruktur beschleunigen und legt deshalb ein neues Förderprogramm auf. Es richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen soie Kommunen. Sie sollen Ladeinfrastruktur dort schaffen, wo die Menschen mit ihren E-Autos sowieso parken, also auf Kundenparkplätzen, vor Schwimmbädern oder öffentlichen Einrichtungen.

Die Förderung sei als schnelle Hilfe unter anderem für die von der Pandemie-Krise besonders betroffenen kleinen und mittelständischen Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes. Sie sollen kostengünstig Ladepunkte aufbauen und so ihre Kundenakzeptanz steigern. Auch kommunale Unternehmen wie etwa Ver- und Entsorger könnten von der Förderung profitieren und entscheidend zum Ladeinfrastrukturaufbau beitragen.

Die Förderung im Detail

  • Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
  • Förderfähig sind nur KMU (auch kommunale Unternehmen) nach der EU-Definition und Gebietskörperschaften, welche den maximalen Fördergesamtbetrag von 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der letzten zwei Kalenderjahre nicht übersteigen

Gefördert wird:

  • der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (3,7 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 € pro Ladepunkt,der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis maximal 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 € pro Ladepunkt,der Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 € Förderung pro Standort,der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 € Förderung pro Standort.
  • Eine Förderung der Kombination mit Pufferspeicher ist ebenfalls möglich (maximaler Förderbetrag ist analog zum dazugehörigen Netzanschluss).
  • Bei beschränkter Zugänglichkeit des Ladepunktes (Öffnungszeiten: mindestens 12/6) erfolgt eine Absenkung der Förderhöhe auf 50 % der Förderung.
  • Die geförderten Ladepunkte müssen vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden ermöglichen.
  • Verpflichtend ist Strom aus erneuerbaren Energien.
  • Realisiert werden muss die Ladeinfrastruktur bis zum 31.12.2022.
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