Trunkenheitsfahrt Kasko darf kürzen

VW Caddy, Flotte, Fuhrpark, Dummy Foto: Foto: VW, Montage: firmenauto

Bei einem Trunkenheitsunfall darf die Kfz-Kaskoversicherung die Zahlungen deutlich kürzen.

Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf nun im Fall eines Autofahrers entschieden, der mit einem Blutalkoholwert von 0,55 Promille ohne Fremdenwirkung von der Straße abgekommen war. Die Versicherung kürzte aufgrund der Trunkenheit die Entschädigungszahlungen um 25 Prozent. Zu Recht, wie die Richter laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) urteilten. Generell sei die Versicherung zur Kürzung berechtigt. Auch die Höhe sei in diesem Fall gerechtfertigt, da der Autofahrer bewusst grob fahrlässig gehandelt habe. (Az: I-4 U 101/10)