Elektrische Tretroller Kein Alkohol beim Treten

 Elektrische Tretroller Foto: BMW

Elektrische Tretroller eignen sich gut für innerstädtische Wege. Für den Heimweg von der Kneipe sind sie aber nur für alkoholfreie Abende geeignet. Ansonsten drohen hohe Strafen.

Für die Nutzer von E-Tretrollern gelten die gleichen Alkoholregeln wie für Autofahrer. Weil die elektrischen Scooter rechtlich als Kraftfahrzeug gelten, ist die Fahrt mit einer Blutalkoholkonzentration zwischen 0,5 und 1,09 Promille eine Ordnungswidrigkeit, wie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) klarstellt. Wer erwischt wird, zahlt ein Bußgeld von meist 500 Euro, erhält zwei Punkte und Flensburg und einen Monat Fahrverbot.

Auch wer weniger stark alkoholisiert fährt, muss mit Konsequenzen rechnen. Schon am 0,3 Promille machen sich Fahrer strafbar, wenn sie alkoholbedingt auffällig werden. Ab 1,1 Promille ist das Fahren generell eine Straftat, was drei Punkte in Flensburg, eine Geld- oder Freiheitsstrafe sowie den Entzug der Fahrerlaubnis für bis zu fünf Jahre zur Folge hat. Wer noch in der Führerschein-Probezeit ist, darf generell nach dem Alkoholgenuss nicht mehr E-Roller fahren. Hier drohen 250 Euro Geldbuße und ein Punkt.