Tempo-Verstoß 25 Prozent zu schnell ist nicht vorsätzlich

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Nur weil ein Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 25 Prozent überschreitet, hat er dies nicht zwingend vorsätzlich getan.

Im vorliegenden Fall befuhr ein Autofahrer die Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 126 km/h. Erlaubt war laut dem Portal kostenlose-urteile.de Tempo 100. Das Amtsgericht Soltau verurteilte den Fahrer wegen vorsätzlichen Überschreitens der Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 160 Euro (AZ: 322 SsRs 280/13). Da er mehr als 25 Prozent zu schnell fuhr, nahm das Gericht an, dass er bewusst zu schnell fuhr. Dagegen legte der Angeklagte Widerspruch ein.

Das Oberlandesgericht Celle wiederum widersprach dem Amtsgericht. Es sei zwar anerkannt, dass bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen grundsätzlich von einem vorsätzlichen Handeln ausgegangen werden kann, wenn der Fahrer wegen der Motorgeräusche, Fahrgeräusche und Vibrationen zuverlässig einschätzen könne, dass er deutlich zu schnell ist. Von einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung sei allerdings erst auszugehen, wenn die erlaubte Geschwindigkeit um mindestens 38,75 Prozent überschritten wird. Dies sei hier aber nicht der Fall gewesen.

Liegt eine geringere Überschreitung vor, müssen laut Gericht weitere Indizien für ein vorsätzliches Handeln vorliegen, beispielsweise mehrmalige Geschwindigkeitsverstöße in kurzer Zeit. Im vorliegenden Fall seien allerdings keine weiteren Indizien ersichtlich gewesen. Das Oberlandesgericht verurteilte den Autofahrer demnach wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 80 Euro.