Das kommt 2024 an Änderungen Neues Jahr, neue Regeln

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Höhere Spritpreise, mehr Spesen, Fahrtenschreiber oder Sicherheitsfeatures: 2024 kommt mit vielen neuen Gesetzen und Verordnungen - auch für leichte Nutzfahrzeuge. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, hier die wichtigsten Punkte für Fahrer und Firmen-Flotten.

Spesensatz im Inland steigt

Die Verpflegungspauschale für Dienstreisen in Deutschland steigt um zwei Euro auf 30 Euro bei einer Wohnungsabwesenheit von 24 Stunden. Wer zwischen acht und 24 Stunden unterwegs ist, kann einen Euro mehr geltend machen. Hier steigt der Spesensatz von 14 auf 15 Euro. Mehr dazu:

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Erhöhung der CO2-Preissteuer und Spritpreise

Die CO2-Steuer wird ab Januar 2024 von 30 auf 40 Euro pro Tonne erhöht. Damit steigen die Preise für Benzin und Diesel im Schnitt um drei Cent pro Liter.

Verpflichtende Assistenzsysteme für Pkw

Ab Juli 2024 müssen Neuwagen der Klassen M2 und N1 (Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen) mit einem "Event Data Recorder" (EDR), vergleichbar mit einem Flugschreiber, ausgestattet sein. Dies ermöglicht die Aufzeichnung von Unfalldaten wie Geschwindigkeit und ABS zur Rekonstruktion des Unfallhergangs. Zudem müssen ab dem genannten Datum bestimmte Fahrerassistenzsysteme (FAS) in Neuwagen vorhanden sein, darunter Geschwindigkeitsassistent, Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner, Notbremsassistent, Rückfahrassistent, Notbremslicht und Notfall-Spurhalteassistent. Die Installation einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre wird ebenfalls Pflicht.

Verpflichtende Assistenzsysteme für Nutzfahrzeuge ab 3,5 t

Acht Sicherheitsfunktionen werden ab dem 7. Juli 2024 für neu zugelassene Lkw sowie allen neuen Fahrzeugtypen ab 3,5 Tonnen zur Pflicht. Dazu gehören unter anderem die Notbremsanzeige, die anderen Verkehrsteilnehmern hinter dem Fahrzeug mitteilt, dass dieses plötzlich stoppen muss. Der Rückfahrassistent, das Reifendruckkontrollsystem, die intelligente Geschwindigkeitsassistenz sowie Abbiegeassistenten und Sicherheitssysteme, die vor Kollisionen warnen. Die verpflichtenden Maßnahmen sind gemäß der EU-Verordnung Nr. 2019/2144 anzuwenden, die am 5. Januar 2020 in Kraft getreten ist.

Mautgebühren im Ausland für Pkw

Österreich führt ab 2024 eine Ein-Tages-Vignette für 8,60 Euro ein, mit weiteren Optionen für zehn Tage, zwei Monate und ein ganzes Jahr. Die Jahresvignette der Schweiz bleibt beim Preis von 40 CHF, gültig vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2025. In Tschechien gelten ab März 2024 neue Preise für Vignetten, mit einer Ein-Tages-Option für 200 Kronen ab dem 1. März.

Lkw-Maut mit CO2-Aufschlag ab 3,5 t

Wegen den CO2-Emissionen bei der Verbrennung von fossilen Kraftstoffen ist auch die Lkw-Maut für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen erhöht worden. Die erhobenen Mautsätze sind ab dem 1. Dezember 2023 mit einer „Differenzierung“ von 200 Euro pro Tonne CO2 versehen. Ab dem 1. Juli 2024 wird dieser Aufschlag auf die Wegekosten auch von Lastkraftwagen zwischen 3,5 bis 7,5 Tonnen erhoben. Handwerkerfahrzeuge und Wohnmobile in diesen Gewichtsbereichen sind allerdings von der Mautpflicht befreit. Über die steigenden Transportaufwendungen werden auch Verbraucher indirekt belastet. Lediglich Transportfahrzeuge ohne Verbrennungsmotor müssen bis zum 31. Dezember 2025 keine Maut zahlen.

Bußgeld-Vollstreckung Schweiz-Deutschland

Das neue deutsch-schweizerisches Polizeigesetz erlaubt künftig, dass Verkehrssünder unter Mithilfe des deutschen Bundesamtes für Justiz, in Deutschland Bußgelder ab 80 Franken (70 Euro) bezahlen müssen. Da die Schweiz ein höheres Bußgeldniveau als Deutschland hat, wurde vereinbart, dass erst ab Überschreiten der gesetzlichen deutschen Obergrenze für Verkehrsgeldbußen von 2.000 Euro die Unverhältnismäßigkeit der Vollstreckung geprüft werden soll.

Führerschein-Umtausch

Die Pflicht zum EU-Scheckkarten-Führerschein trifft nun die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970. Diese müssen bis zum 19.1.2024 ihren Führerschein in das EU-Dokument umtauschen. Nach dem Umtausch bleibt die Fahrerlaubnis im bisherigen Umfang bestehen, lediglich für Berufskraftfahrer gelten Sonderregeln. Die Gültigkeit des neuen Führerscheins ist auf 15 Jahre begrenzt. Wer einen EU-Scheckkarten-Führerschein beantragt, muss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen, ein biometrisches Passfoto beifügen, den zu tauschenden Papier-Führerschein mitbringen und eine Gebühr zwischen 25 Euro und 30 Euro zahlen. Achtung: Wer nach dem 19. Januar mit der alten Fahrerlaubnis erwischt wird, zahlt ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro und muss den neuen Führerschein bei der Polizei vorlegen.

THG-Prämie 2024

Die Treibhausminderungs-Prämie (THG-Prämie) kann auch 2024 für Elektro-Kraftfahrzeuge beantragt werden. Wer vollelektrische Pkw, Lkw oder Roller in der Flotte hat, ist berechtigt, sich die CO2-Einsparung seines Fahrzeugs zertifizieren zu lassen, um vom Emissionshandel zu profitieren.

Winterreifen nur mit Alpine-Symbol

Ab Oktober 2024 reicht die M+S-Kennzeichnung auf Reifen nicht mehr aus.Dann erfüllen nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol die in Deutschland vorgeschriebene situative Winterreifenpflicht. Neu produzierte Reifen mussten bereits seit 2018 das Alpine-Symbol aufweisen.

Paraffinische Dieselkraftstoffe HVO 100

Paraffinische Dieselkraftstoffe in Reinform, wie zum Beispiel HVO 100, sollen ab dem Frühjahr 2024 für die Nutzung in privatwirtschaftlichen Flotten zugelassen werden. Fahrzeuge dürfen ab Frühjahr 2024 mit HVO, das zu 100 Prozent aus Altspeiseöl hergestellt wurde, betankt werden.

Digitale Unfallmeldungen

Ab 1. Januar gilt die novellierte Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV). Unfallmeldungen werden ab dem 1. Januar 2028 nur noch digital möglich sein. In der Übergangsphase bis Ende 2027 können Anzeigen trotzdem noch per Post abgegeben werden. Die UVAV regelt Inhalt und Form der Anzeige von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Schülerunfällen und Berufskrankheiten an die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sowie die Gestaltung der Vordrucke, Erläuterungen und Hinweise.

Intelligenter Fahrtenschreiber

Ab 2024 müssen alle neuen leichten Nutzfahrzeuge mit einem intelligenten Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Der Fahrtenschreiber soll die Arbeitszeit der Fahrerinnen und Fahrer automatisch erfassen und die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten sicherstellen.

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Für eine Vielzahl von Unternehmen gilt ab dem nächsten Jahr die neue EU-Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Unternehmen sollten demzufolge ihre Strategien, Ziele und Maßnahmen zum Thema Nachhaltigkeit offenlegen. Das betrifft auch die Nachhaltigkeitsleistung anhand bestimmter Kennzahlen. Die bisherige Regelung zur Nachhaltgkeitsberichtserstattung betraf rund 500 Unternehmen. Nun sind deutschlandweit mehr als 15.000 Firmen in der Pflicht.