Elektrische Diensträder werden immer beliebter – ob mittels Gehaltsumwandlung oder vom Arbeitgeber gestellt. Was ist beim Laden an der Arbeitsstelle zu beachten?
Wer seinen Pedelec-Akku ohne Vereinbarung beim Arbeitgeber auflädt, riskiert die Kündigung. Aber in Zeiten von immer mehr Diensträdern sind die wenigsten Firmen darauf aus, ihre radelnden Mitarbeiter derart zu verprellen. Vielmehr spricht aus Unternehmenssicht wenig dagegen, den Mitarbeitern den für ihre Bikes nötigen Strom zu spendieren. Bei Diensträdern sollten Unternehmen das am besten schon in der Nutzungsvereinbarung festhalten, ebenso wie die erlaubte Privatnutzung der bereitgestellten Fahrräder.
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