Dienstrad am Arbeitsplatz laden Stromdieb Dienstradfahrer?

Dienstrad Akku 2021 Foto: Hans-Dieter Seufert

Elektrische Diensträder werden immer beliebter – ob mittels Gehaltsumwandlung oder vom Arbeitgeber gestellt. Was ist beim Laden an der Arbeitsstelle zu beachten?

Wer seinen Pedelec-Akku ohne Vereinbarung beim Arbeitgeber auflädt, riskiert die Kündigung. Aber in Zeiten von immer mehr Diensträdern sind die wenigsten Firmen darauf aus, ihre radelnden Mitarbeiter derart zu verprellen. Vielmehr spricht aus Unternehmenssicht wenig dagegen, den Mitarbeitern den für ihre Bikes nötigen Strom zu spendieren. Bei Diensträdern sollten Unternehmen das am besten schon in der Nutzungsvereinbarung festhalten, ebenso wie die erlaubte Privatnutzung der bereitgestellten Fahrräder.

Stellt der Chef kostenlosen Strom fürs Elektrofahrzeug, so fällt dafür laut Einkommenssteuergesetz keine Lohnsteuer an. Es entsteht also kein geldwerter Vorteil, der versteuert werden müsste. Ihren Ursprung hat diese Regelung im Laden von Elektro- und Hybridautos. Für sie gilt, egal ob Privatfahrzeug oder privat genutzter Dienstwagen, dass der Chef Strom steuerfrei zur Verfügung stellen darf. Wie die Ergo Versicherung informiert, stellte ein Schreiben des Finanzministeriums bereits im September 2020 klar: Damit sind auch Elektrofahrräder gemeint, sofern sie als Kraftfahrzeug gelten.

Mit dieser Erklärung sind in erster Linie S-Pedelecs gemeint, also Elektrofahrräder, die bis Tempo 45 unterstützen und ein Kennzeichen benötigen. Das Schreiben erklärt aber zusätzlich, dass auch der Strom für Fahrzeuge, die keine Kraftfahrzeuge sind, steuerfrei an die Mitarbeiter fließen darf. Damit sind Pedelecfahrer und Firma vorerst fein raus: Die Kollegen radeln mit vollem Akku heim, und die Firma hat zufriedene Mitarbeiter. Laden Angestellte dagegen zu Hause oder auch sonst außerhalb des Betriebes auf Firmenkosten, indem sie dafür zusätzlich zum Gehalt Zuschüsse bekommen, so müssen sie das als geldwerten Vorteil versteuern.

Lesen Sie auch Dienstrad Übersicht Dienstfahrrad Treten für die Arbeit

Mit den Steuern allein ist es aber noch nicht getan. Lädt das Rad mit montiertem Akku in der Tiefgarage, passt alles. Gefährlich kann’s im Büro unter dem Schreibtisch auf dem Teppichboden werden. Da sich Akkus beim Laden erwärmen, könnte es sehr vereinzelt zu einer Brandgefahr kommen. Sicherheitsbeauftragte sollten also darauf achten, dass die Kollegen ihre Akkus nur auf geeignetem Untergrund laden, etwa einem Steinboden. Noch besser: eine Ladestation für E-Bike-Akkus mit abschließbaren Fächern. So ist dann auch jedem Mitarbeiter klar, dass er wegen eines bisschen Stroms keine Kündigung erwarten muss.