Dienstwagen zuhause laden Eichrecht garantiert faire Abrechnung

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Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Ladeinfrastruktur den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dazu zählt auch die heimische Wallbox des Außendienstlers. In diesem Beitrag erklärt Cedric Culkowski die Besonderheiten des Eichrechts im Charge@home Bereich.

Das Eichrecht regelt die Messgenauigkeit von Ladeeinrichtungen und stellt sicher, dass der Verbraucher fair und transparent abgerechnet wird. Neben der öffentlichen und halböffentlichen Abrechnung regelt es auch im Heimbereich die Messgenauigkeit von Ladeeinrichtungen.

Eichrechtliche Vorgaben für Heimladeeinrichtungen

Für die Überwachung der eichrechtskonformen Verwendung von Messgeräten sind in Deutschland die jeweiligen Landeseichämter zuständig. In bestimmten Bereichen stimmen sich die Eichämter regelmäßig in der Arbeitsgemeinschaft Mess- und Eichwesen (AGME) ab und geben gemeinsam ermittelte Regeln aus. Diese besagen unter anderem, dass geschäftlich verwendete Messwerte, die auf Basis der übertragenen elektrischen Energie gemessen werden, mit einem eichrechtskonformen Messgerät ermittelt werden müssen. Ladestationen, die ausschließlich dem privaten Gebrauch dienen und keine Abrechnung der Ladevorgänge ermöglichen, unterliegen demnach in der Regel nicht den Eichvorschriften.

Der Regelermittlungsausschuss sieht für die oben beschriebenen eichrechtskonformen Messgeräte nach §46 des Mess- und Eichgesetzes die Messgeräteart Nr. 6.8 „Messgeräte und Zusatzeinrichtungen im Anwendungsbereich E-Mobilität“ vor. In diese Kategorie fallen sogenannte eichrechtskonforme Wallboxen, wobei der Begriff rechtlich nicht geschützt ist. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Nutzern und des abgegrenzten Anwendungsgebietes gibt es für den Heimbereich jedoch Sonderregelungen, die die eichrechtskonforme Abrechnung auch mit geringeren Anforderungen ermöglichen.

Sonderregelungen für die Abrechnung im Heimbereich

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Vorschrift zur Nutzung eines Messgeräts nach Nr. 6.8, wie oben beschrieben, nicht notwendig. Wird die Ladeeinrichtung ausschließlich zur Ladung eines Elektrofahrzeuges von einem Vertragspartner verwendet, so gilt folgende Ausnahme: Es kann ein MID konformer Wirkenergiezähler verwendet werden, solange dieser nur die zur Ladung des Fahrzeuges übertragene Energie erfasst.

Integrierter MID-Zähler für Abrechnung

Sollten diese Voraussetzungen erfüllt sein, können auch einfache Wallbox-Modelle mit integriertem MID-Zähler für die eichrechtskonforme Abrechnung genutzt werden. Vor allem die Einschränkung eines einzigen Vertragspartners erscheint mit zunehmender Verbreitung der Elektromobilität jedoch kritisch. Sobald ein weiteres Fahrzeug, wie z.B. der Zweitwagen oder das Fahrzeug des Nachbarn an der Wallbox lädt, sind die Voraussetzungen für die eichrechtskonforme Abrechnung über einen MID konformen Zähler nicht mehr erfüllt. Laut Rechtsprechung wäre dann eine eichrechtskonforme Wallbox nach Messgeräteart Nr. 6.8 erforderlich. Verantwortlich für die rechtskonforme Nutzung ist der Ladepunktbetreiber, in diesem Fall die Privatperson bzw. der Dienstwagenfahrer.

Eichrechtskonforme Abrechnung mit jeder Wallbox

Hinderlich für die Verbreitung der eichrechtskonformen Wallboxen ist vor allem der hohe Kostenpunkt. Während es einfache Wallbox Modelle bereits für wenige hundert Euro gibt, sind eichrechtskonforme Modelle weiterhin sehr kostspielig. Des Weiteren haben viele Nutzer die KfW Förderzyklen zur Anschaffung der Wallbox genutzt. Zum Zeitpunkt der Förderung gab es jedoch wenig eichrechtskonforme Modelle auf dem Markt.

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Bestehende Wallboxen umrüsten

Abhilfe schafft die Möglichkeit der eichrechtskonformen Nachrüstung über den Charge Repay Service. Durch die Integration eines separaten MID-Zählers können jegliche Bestandswallboxen für die eichrechtskonforme Abrechnung mehrerer Nutzer befähigt werden. Dies schont nicht nur Ressourcen, sondern auch den Geldbeutel.

Ein Austausch von bestehenden Wallboxen, um eine eichrechtskonforme Abrechnung zu ermöglichen, ist kostspielig und nicht nachhaltig. Der Charge Repay Service von Phoenix Contact ermöglicht die eichrechtskonforme Anbindung an ein umfangreiches Abrechnungssystem von jeder Wallbox. Dabei wird durch ein patentiertes Verfahren mit einem handelsüblichen MID Zähler die eichrechtskonforme Abrechnung von mehreren Nutzergruppen/Vertragspartnern ermöglicht. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.charge-repay.io.

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Cedric Culkowski ist Management Innovation Consultant bei Phoenix Contact. Er beschäftigt sich mit Innovationsthemen und der Entwicklung von Services im Kontext der Elektromobilität. Ein Beispiel ist der Charge Repay Service, den er gemeinsam mit den Kollegen der Phoenix Contact Smart Business GmbH entwickelt und betreut.