Firmenauto Vorsicht bei Fahrten auf Werkstattgelände

Foto: Foto: Torsten Zimmermann/WWW.TOZIGRAFIE.DE

Die Kunden einer Autowerkstatt sollten das Gelände nur auf den vorgeschriebenen Wegen befahren. Bei einem Unfall haften sie anderenfalls mit, hat das Amtsgericht Gummersbach entschieden (Az.: 10 C 31/10). In dem Fall ging es um einen Kunden, der auf dem Weg zur Ausfahrt mit seinem Wagen in eine ungesicherte Untersuchungsgrube gestürzt war. Für den Schaden verlangte er Geld vom Werkstattbetreiber.Das Gericht aber sah keine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Unternehmer, obwohl eine Absperrung fehlte. Darüber hinaus treffe den Kläger ein erhebliches Mitverschulden, berichtet die «Neue Juristische Wochenschrift» (NJW). Dies begründe einen völligen Haftungsausschluss zugunsten des Unternehmers. Der Autofahrer blieb also auf seinem Schaden sitzen.