Firmenwagen-Finanzierung Ohne Steuernummer geht nichts

Foto: Hanno Boblenz

Wer ab dem Jahr 2018 einen Firmenwagen finanzieren will, muss seine Steuer-Identifikationsnummer beziehungsweise die Steuernummer vorlegen.

Wer ab dem Jahr 2018 einen Firmenwagen finanzieren will, muss seine Steuer-Identifikationsnummer beziehungsweise die Steuernummer vorlegen. Der Grund liegt in einer neuen, sperrig Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz genannten Bestimmung. Damit will der Staat die Banken an die Kandare nehmen. Stichwort Panama Papers. Er will genauer wissen, was die Geldinstitute so treiben. Das Gesetz verlangt, dass Kreditinstitute von ihren Kunden die Steuer-Identifikationsnummer beziehungsweise die Wirtschafts-Identifikationsnummer (von GmbHs beispielsweise) erheben und aufzeichnen müssen. Da Letztere noch nicht vergeben wurde, ist vorerst die reguläre Steuernummer maßgebend.

Die Erhebungspflicht gilt für neue Geschäftsbeziehungen ab dem 01.01.2018. Bestandskunden müssen die Daten bis zum 31.12.2019 nachliefern. Diese Daten dürfen die Banken ausschließlich den Finanzbehörden mitteilen. Doch was hat das mit Autos zu tun?

Die neue Regelung richtet sich an alle Kreditinstitute, also auch die Auto­banken. Flottenmanager müssen künftig beim Autokauf mehr Unterlagen und Daten bereithalten und sollten rechtzeitig die alten Steuer­bescheide heraussuchen. Denn dort finden sie die Steuer-Identifikationsnummer oder Steuer­nummer ihres Unternehmens.