Führerschein-Tausch 2022 Wer ist wann dran?

Alte und aktuelle deutsche Führerscheine *** Old and current German driving licences Foto: Christian Ohde via www.imago-ima

43 Millionen Bürger müssen ihre unbefristeten Führerscheine umtauschen. Ein an sich einfacher Vorgang, der teils unnötig erschwert wird und der Auswirkungen aufs Fuhrparkmanagement hat.

Die Führerscheine der Kollegen regelmäßig zu kontrollieren, gehört zu den Grundaufgaben des Flottenmanagements. Angesichts diverser Führerscheinklassen, EU-Scheine und Sonderzulassungen die Übersicht zu behalten, ist nicht ganz einfach.

Bald müssen die Flottenprofis auch noch entscheiden können, ob ein Führerschein überhaupt noch gültig ist. Denn die EU will, dass alle alten, unbefristet gültigen Papier- oder Kartenführerscheine gegen die 15 Jahre laufenden Kartenführerscheine getauscht werden. Angesichts der mehr als 110 verschiedenen Führerscheinmuster in der EU ist das definitiv sinnvoll. Die Frist für den Umtausch endet je nach Ausstellungsdatum und Geburtsjahr zwischen 2026 und 2033 (siehe Tabelle rechts). Gestaffelt wird, damit es kein Chaos bei den Führerscheinstellen gibt. Davon betroffen sind etwa 43 Millionen Bundesbürger.

Doch die Behörden verkomplizieren diesen bürokratischen Kraftakt unnötig. Nach unseren Recherchen informieren viele Landratsämter schlecht, ihre Mitarbeiter wissen nicht Bescheid. Ganz abgesehen davon, dass es pandemiebedingt sowieso schon sehr schwierig ist, einen Termin bei der Führerscheinstelle zu bekommen, weil die Ämter unterbesetzt sind.

Lesen Sie auch Digitaler Führerschein Andi Scheuer Digitaler Führerschein Weiterentwicklung liegt auf Eis

Die Infoseite des Landratsamts Böblingen etwa führt direkt am Anfang schon mit folgendem Satz in die Irre: "Alte Führerscheine, die bis 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind bis spätestens 19. Januar 2033 in einen befristeten Kartenführerschein umzutauschen." Rein sachlich richtig, doch wer sich hier erstmals informiert, könnte denken, dass er noch gut zehn Jahre Zeit hat. Dem ist aber nicht so.

Denn die gestaffelten Fristen orientieren sich am Ausstelldatum der Fahrerlaubnis. Der 19. Januar 2033 ist lediglich die allgemeine Frist, zu der alle Führerscheine EU-weit allerspätestens erneuert sein müssen.

Damit es auch wirklich nicht einfacher wird, gibt es für die gestaffelten Fristen zwei unterschiedliche Tabellen, aus denen der individuell zutreffende Termin hervorgeht. Wenn man sie denn findet. Autofahrer, für die das Landrats­amt Böblingen zuständig ist, haben hier nämlich Pech. Sie müssen sich erst durch sämtliche anderen, nicht weniger wichtigen Infos kämpfen. Darunter Änderungen der verschiedenen Klassen (Klasse 3 wird zu Klasse B etc.), erforderliche Unterlagen, Kosten und Bearbeitungsdauer. Vom Antragsformular, das man sich angeblich herunterladen kann, fehlt aber jede Spur.

Keine Schonfrist für Bus- und Lkw-Fahrer

Schade, eigentlich heißt es doch, man müsse nicht persönlich antreten. Aber wie soll man so den Antrag schriftlich stellen? Die weiteren, teils verwirrenden Schritte, die schließlich auf das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg führen, ersparen wir Ihnen.

ADAC und Bundesverkehrsministerium (bmvi.de, Rubrik Bürgerservice) informieren dagegen gut. Der Auto­mobilclub liefert sogar ein Tool, mit dem man seine individuelle Frist mit ein paar Klicks feststellen kann.

Doch selbst wer sich mit den beiden Tabellen beschäftigt, muss aufpassen. Denn das Aus­stellungs­datum ist nicht mit dem Erwerbsdatum der Fahr­erlaubnis gleichzusetzen. Wichtig ist außerdem, den neuen Führerschein frühzeitig beim Amt zu beantragen.

Das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg empfiehlt sogar, sich ein Jahr vorher zu kümmern. Wer jetzt Schnappatmung bekommt, weil er 1954 geboren wurde und nur noch zweieinhalb Monate Zeit für seinen Führerscheinumtausch hat, den können wir beruhigen. Zum einen geben die meisten Führerscheinstellen eine Bearbeitungszeit von circa drei bis vier Wochen an, zum anderen ist auch ein Expressantrag möglich, allerdings gegen Aufpreis.

Auto- oder Motorradfahrer, die die Frist verpassen, brauchen sich im ersten Moment auch noch keine Sorgen um ihren Lappen zu machen. Die Fahrerlaubnis bleibt grundsätzlich bestehen. Wer allerdings nach der für ihn geltenden Frist von der Polizei kon­trolliert wird, muss mit einer Verwarnung in Höhe von zehn Euro rechnen. Oder mehr, falls man öfters mit dem alten Lappen erwischt wird. Allerdings gebe es aktuell keinen festen Regelsatz für eine entsprechende Erhöhung, sagt Dr. Michael Schulte, Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Anders sieht es aber für die Kollegen mit Lkw- oder Busführerscheinen aus: Deren Fahrerlaubnis erlischt tatsächlich mit Ablauf der Umtauschfrist.

Foto: firmenauto 01/2022