Ladungssicherung bei Firmenwagen Bequem ist gefährlich

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Ob Gepäck oder Businessausrüstung: Im Dienstwagen muss die Ladung gesichert werden. Sonst haften bei einem Unfall Fahrer und Fuhrparkleiter.

Mitten am Tag rutschte eine Autolenkerin in den Straßengraben. Wie die Polizei feststellte, war der Fahrerin das als Navigationsgerät genutzte Mobiltelefon verrutscht. Das erschreckte die 34-Jährige so sehr, dass sie die Kontrolle über ihr Auto verlor und auf ein Verkehrsschild auffuhr. Schaden: 6.000 Euro am Auto und eine Rückenprellung bei der Fahrerin.

Solche Unfälle lassen sich vermeiden. Mobil­telefone sollten sicher befestigt werden und nicht einfach auf den Beifahrersitz oder aufs Armaturenbrett gelegt werden. Gleiches gilt für Laptops oder Musterkoffer: Jede Ladung muss im Dienstwagen ordentlich gesichert werden. Das schreibt schon die Straßenverkehrsordnung vor.

Im Klartext: Fahrer und Halter müssen für den verkehrssicheren Zustand des Autos sorgen. Selbst bei einer Vollbremsung dürfen beförderte Gegenstände oder das Gepäck nicht verrutschen oder um­fallen. Außerdem ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass ihn die Ladung nicht behindert. Er muss beispielsweise freie Sicht haben.

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Bei einem Aufprall wird ungesicherte Ladung zum tödlichen Geschoss, wie der Crashtest des ADAC eindrucksvoll zeigt.

Der Fahrzeughalter wiederum muss sich darum kümmern, dass der Dienstwagenfahrer auf eine ordentliche Ladungssicherung hingewiesen wird. Nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) mindestens einmal im Jahr. Als zentrale Richtlinie gilt die DGUV-Vorschrift 70 »Fahrzeuge«. Im Rahmen der jährlichen Fahrerunterweisung werden die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen rund um den Dienstwagen behandelt. Kommt der Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, drohen Strafen wie Bußgelder oder Einschränkungen beim Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft. Und wenn es wegen einer ungesicherten Ladung knallt, droht weiterer Ärger, etwa mit der Kfz-Versicherung.

"Die Vollkaskoversicherung kommt meist nicht für Schäden am eigenen Auto aufgrund verrutschender Ladung auf", erläutert Rechtsanwalt Jens Dötsch aus Andernach. "Nur die Kfz-Haftpflicht tritt immer für Schäden Dritter ein, die aufgrund einer Ladungs­unsicherheit entstanden sind", so der Fachanwalt für Verkehrs- und Versicherungsrecht. Mit der Folge, dass Gerichte häufig Abzüge in der Vollkaskoversicherung zulassen. Das OLG Saarbrücken etwa hielt in einem Fall 25 Prozent für angemessen (Az.: 5 U 395/09).

Zu Recht, denn schon ein ungesichertes Handy oder eine kleine Tasche können sich bei Vollbremsungen oder Unfällen in gefährliche Geschosse verwandeln. Das zeigt ein aktueller Crashtest des ADAC mit einem voll beladenen VW Golf Variant. Schon bei einem Aufprall mit 45 km/h haben herumfliegende Kleinteile den Kopf des Fahrers schwer verletzt.

Ob kleinere Gegenstände auf dem Beifahrersitz oder große Kisten im Kofferraum, jedes transportierte Gut ist träge. Bei normaler Fahrt bleiben die Gegenstände zwar, wo sie sind. Bei einer heftigen Bremsung kann das Ladegut aber nicht so schnell mitbremsen, es schießt unkontrolliert nach vorne.

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Werden dann Mitfahrer oder Personen außerhalb des Fahrzeugs verletzt, kommen Fahrer eines Firmenwagens nicht mehr nur mit Bußgeld und einer Eintragung in der Verkehrssünderdatei in Flensburg davon. "Dann handelt es sich mindestens um fahrlässige Körperverletzung. Und das kann zu Geld- oder sogar zu einer Gefängnisstrafe führen", erläutert Jurist Dötsch.

Auch die StVZO verpflichtet Fahrzeughalter zur Sorgfalt und löst so im Ernstfall eine Haftung aus. Jeder Firmen­wagen muss immer betriebssicher sein. Außerdem muss der Fahrer hinsichtlich der Sicherheit eingewiesen werden. Das gilt auch für die Sicherung der Ladung. Der Fuhrparkmanager muss dem Fahrer zudem ordnungsgemäß gekennzeichnete Ladungssicherungsmittel aus dem Fachhandel zur Ver­fügung stellen.

Die Kennzeichnung enthält die zulässige Zugkraft, die normale Handkraft und die normale Vorspannkraft. Auch leichte oder kleine Gegenstände sind entsprechend zu sichern. Beispielsweise mit den für die meisten Autos erhältlichen Stangensystemen oder Netzen, die in die Zurrösen eingeklinkt werden. Dinge, auf die der Dienstwagenfahrer schnell zugreifen will, sollte er im Handschuhfach deponieren. Zusätzlicher Effekt: Langfinger können diese Gegenstände nicht sehen.

Pflicht zu Ladungssicherung im Firmenwagen

Die Ladung einschließlich Geräten zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen, umfallen, hin und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten. Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden (Auszug aus § 22 und 23 StVO).