Laut BGH sind viele Leasing- oder Finanzierungsverträge ungültig und können widerrufen werden. Das Urteil weckt auch bei Flottenbetreibern hohe Erwartungen, die am Ende oft enttäuscht werden.
Anwaltskanzleien werben damit, einen Leasingvertrag auch nach langer Zeit noch widerrufen zu können, um so bezahlte Raten zurückzuholen. In den folgenden Prozessen geht es dann darum, wie in Darlehensverträgen die Pflichtangaben zum Widerrufsrecht aussehen sollen, sowie um die Folgen, wenn ein Widerruf erfolgreich ist – also darum, wie viel Geld dem Leasingunternehmen auch dann noch für die schon erfolgte Nutzung des Fahrzeugs zusteht.
In vielen Verträgen steht der sogenannte Kaskadenverweis "nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten hat". Verschiedene Landesgerichte vertraten die Auffassung, dass er für einen Durchschnittsverbraucher nicht nachvollziehbar ist – also nicht regelt, bis wann ein Vertrag widerrufen werden kann. Der BGH wiederum stufte den Hinweis als klar und verständlich ein, auch weil eine gesetzlich vorgegebene Musterinformation zum Thema den Hinweis so enthielt.
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