Reisezeit ist Arbeitszeit Wer lenkt, der arbeitet

happy man and woman driving in car Foto: lev dolgachov

Ist Reisezeit auch Arbeitszeit? Macht es einen Unterschied, ob der Kollege am Steuer oder nur auf dem Beifahrerplatz sitzt? Ein Blick in die Rechtsprechung hilft weiter.

Vergangenen Oktober sorgte ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts für Aufregung, weil es Reisezeit als Arbeitszeit einstufte. Trifft das auch für Fahrer von Firmenwagen zu? In dem vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelten Fall sollte ein Arbeitnehmer zu einer Baustelle nach China reisen. Dabei nutzte er allerdings nicht wie üblicherweise vorgesehen den Direktflug in der Economyclass der Lufthansa, sondern einen Businessclass-Flug mit Umweg und Zwischenstopp in Dubai. Gebucht hatte der Arbeitgeber, die Mehrkosten des Flugs trug der Arbeitnehmer. Zum Streit kam es, als der Arbeitnehmer die längere Flugzeit als Überstunden abrechnen wollte.

Vom Grundsatz entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass erforderliche Reisezeiten zu vergüten sind. Dabei müsse sich der Arbeitnehmer aber an den von seiner Firma vorgegebenen Modalitäten orientieren. Sollte der Chef diese bestimmen können, muss der Reisende die Interessen des Arbeitgebers berücksichtigen und beispielsweise die günstigste Alternative wählen. Entsprechend orientiert sich der Zeitrahmen an der dafür nötigen Reisezeit. Abweichen darf der Kollege nur, wenn diese Modalitäten "wegen besonderer Umstände" für den Arbeitnehmer nicht zumutbar sind.

Dauert die Reise also länger, in dem Fall eben wegen des Umwegs über Dubai, besteht vom Grundsatz her kein Anspruch auf Ausgleich der Überstunden. Allerdings muss der Arbeitgeber beweisen, dass der Arbeitnehmer anders hätte schneller ans Ziel gelangen können. Der Arbeitnehmer wiederum muss nachweisen, dass es ihm nicht zuzumuten ist, so schnell oder so günstig wie vom Chef gewünscht ans Ziel zu reisen.

Eine Frage des Arbeitsrechts

Arbeitszeitrechtliche Fragen lassen sich nur seriös beantworten, wenn man zwischen öffentlichem und privatem Arbeitszeitrecht trennt. Speziell bei der Unterscheidung zwischen zulässiger und vergütungspflichtiger Arbeitszeit. So passiert es immer wieder, dass jemand nur vier Stunden "richtig" arbeitet, aber wegen der Reisezeit trotzdem einen vollen Arbeitstag aufschreiben kann.

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