Urteil Fahrtenbuch nicht für Lkw

Lkw

Bei einer Fahrtenbuchauflage für den Fuhrpark bleiben Lkw außen vor

Doppelt gemoppelt hält zwar besser, ist aber im Falle einer Fahrtenbuchauflage nicht angebracht. Denn haben die Behörden einen Pkw-Halter verpflichtet, ein Jahr lang für alle Fahrzeuge ein Fahrtenbuch zu führen, weil bei einem Geschwindigkeitsverstoß der Übeltäter nicht ermittelt werden konnte, gilt das nicht für Lkw. Schließlich haben die einen Fahrtenschreiber. Laut OVG Bautzen ist der zusätzliche Nachweis per Fahrtenbuch unverhältnismäßig (Az.: 3 A 176/10).

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