Urteil Parken: Nachbars Garage tabu

Parken, Garage Foto: Fotolia

In einem Fall vor dem Amtsgericht München brauchte es das richterliche Urteil, um eine penetrant falsch parkende Nachbarin von ihrem Unrecht zu überzeugen. Der Garagenbesitzer hatte sie mehrfach aufgefordert, nicht auf seinem Grundstück zu parken. Doch nach ihrer Rechtsauffassung könne der Eigentümer bei ihr klingeln und sie bitten, wegzufahren. Das Gericht schließlich bescheinigte der Falschparkerin mit Brief und Siegel: Das Abstellen eines Fahrzeugs – auch nur für kurze Zeit – vor der Garageneinfahrt des Nachbarn stellt eine Besitz- und Eigentumsbeeinträchtigung dar, da Zu- und Abfahrt behindert werden (Az.: 241 C 7703/09).