Urteil - Radarkontrolle Vorsicht am Ortseingang

Radarkontrolle, Ortseingang Foto: ACE

Radarkontrollen der Polizei sind auch unmittelbar hinter einem Ortseingangsschild erlaubt.

Zwar gibt es vielerorts Dienstrichtlinien, die einen Abstand von beispielsweise 150 Metern vorschreiben. Diese sind jedoch rechtlich nicht verbindlich. Darauf weist jetzt der Automobilclub ACE hin. Die meisten Gerichte werten das Blitzen am Ortseingang daher als legitim. Steht allerdings ein Fahrverbot im Raum, hat der Verkehrssünder gute Chancen, dieses in eine Geldstrafe zu verwandeln.