Firmenwagen zu Hause laden E-Auto lädt, Chef zahlt

Mercedes EQV, Ladestation, laden, Wallbox Foto: Mercedes

Mitarbeiter sollten ihre elektrischen Dienstwagen zu Hause laden. Wir erklären, wie das technisch funktioniert und wie sie den Strom abrechnen können.

Wann immer ein Elektroauto steht, sollte es laden. Gerade Plug-in Hybriden mit ihrer geringen elektrischen Reichweite rechnen sich nur, wenn ihre Akkus regelmäßig mit Strom versorgt werden. Diese Grunderkenntnis der Elektromobilität will auch beim Einsatz von E-Autos in Firmenflotten beherzigt werden. Dazu passt eine Erhebung des Ladeinfrastruktur-Anbieters Chargepoint: 80 Prozent aller Ladevorgänge finden zu Hause oder am Arbeitsplatz statt – und somit im Umkehrschluss nur rund 20 Prozent an öffentlichen Ladesäulen.

Schon deshalb sollten Unternehmen nicht nur Lademöglichkeiten in der Firma einrichten, sondern die Dienstwagen von den Mitarbeitern daheim ans Stromnetz hängen lassen. Dabei gibt es viele Möglichkeiten: Der Chef kann den Kauf von Ladeeinrichtungen wie Wallboxen bezuschussen, er kann sie vermieten, verleihen oder verschenken. Im letzteren Fall gilt dies als Arbeitslohn, den geldwerten Vorteil müssen Chef oder Angestellter pauschal mit 25 Prozent ­versteuern. Gleiches gilt, wenn das Unternehmen einen Zuschuss bezahlt. Verleiht das Unternehmen die Ladebox, fallen weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben an. Trotzdem muss der Betrag als zusätzlicher Arbeitslohn erfasst werden, eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich. Außerdem trägt das Unternehmen die Kosten für die Wartung und die vorgeschriebene Prüfung nach UVV.

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Auch die Frage, wer die Stromkosten für die privaten Fahrten übernimmt, lässt sich unterschiedlich regeln – entweder der Arbeitnehmer oder die Firma zu 100 Prozent. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass geschenkter Strom für Privatfahrten ebenso einen geldwerten Vorteil darstellt wie die private Dienstwagennutzung an sich. Zudem verlangt in größeren Unternehmen in der Regel der Betriebsrat ein Mitspracherecht und wird dabei auf eine möglichst gleiche Behandlung aller Angestellten drängen. Komplex wird diese Frage, wenn sie Gerechtigkeit zwischen E-Auto- und Verbrenner-Fahrern herstellen soll. Die exakte Ausgestaltung und Abrechnung ist eine Aufgabe für Finanz- und Personalabteilung sowie den Steuerberater.

Eine an der 400-Volt-Leitung und mit 16 oder 32 Ampere abgesicherte Wallbox ist natürlich die praktischste Lösung. Vor allem, wenn das Kabel an der Box hängt und nicht extra aus dem Kofferraum gekramt werden muss. Das Auto lädt dann mit der von Fahrzeug und Wallbox maximal unterstützten Stromstärke – typischerweise 11 kW.

Doch nicht jeder Fahrer muss sich gleich in Unkosten stürzen und in eine teure Box plus Installationskosten investieren. Wer wenig fährt und dem Wagen genügend Zeit zum Stromtanken gibt, kann ein einfaches, abgesichertes Ladekabel mit Schukostecker für die Haushaltsdose verwenden. In jedem Fall sollte vorher ein Elektriker Leitungen und Sicherungen prüfen. Die meisten E-Autos erkennen, wenn sie an einer dünnen Strippe hängen, und regeln den Ladestrom automatisch auf 2,3 kW herunter. Die Akkus eines durchschnittlichen Plug-in Hybriden lassen sich damit in fünf Stunden füllen. Mit Industriestecker und 16-A-Absicherung sind 3,7 kW möglich, und es geht etwas schneller.

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Darüber hinaus gibt es noch Zwischenlösungen zwischen Wallbox und einfachem Ladekabel: mobile Ladegeräte, wie wir sie auf Seite 19 vorstellen. Sie lassen sich mit unterschiedlichen Adapterkabeln an unterschiedliche Stromsteckdosen anstöpseln.

Kommen solche Kabel allerdings an Starkstrom­dosen zum Einsatz, muss eine Stromentnahme über 12 Kilovoltampere (kVA) vorher vom Netzbetreiber genehmigt werden. Beim mobilen Laden eines E-Autos ist das aber schwerlich möglich. In der Praxis empfiehlt sich daher, in solchen Fällen mit nicht mehr als 11 kW zu laden.

Werden Industriesteckdosen (CEE) genutzt, müssen diese für eine Dauerlast von mehr als einer Stunde freigegeben sein – was bei solchen Installationen allerdings in der Regel als gegeben vorausgesetzt werden kann. Wie man am Ende lädt, hängt wiederum vom Fahrverhalten und von der Größe des Akkus ab. Wer mit einem E-Auto täglich 100 Kilometer fährt, hat am Fahrtende immer noch genügend Reserven. Und die auf 100 Kilometer verbrauchten 15 bis 25 kWh lädt das Auto locker über Nacht.

In jedem Fall geht der Mitarbeiter bei den Stromkosten in Vorleistung. Damit die Firma ihm das Geld erstatten kann, muss sie den Stromtarif des Mitarbeiters kennen und wissen, wie viel Strom geflossen ist. Dazu verwendet man entweder ein intelligentes Ladekabel, das den Zeitpunkt der Aufladung sowie die geladene Strommenge erfasst und dem Unternehmen per Mobilfunk oder später durch Auslesen der Ladehistorie mitteilt. Oder man installiert einen separaten Zähler für die Wallbox.

In Kombination mit der Rechnung für den gezapften Strom sowie einem Fahrtenbuch (konventionell auf Papier oder – sofern alle damit verbundenen Anforderungen des Finanzamts erfüllt werden – auch elektronisch) lassen sich die Stromkosten dann entsprechend den dienstlichen oder privaten Kilometern zuordnen. Und wie bei einer Tankkarte kann der Flottenmanager übers Reporting schnell feststellen, wenn der Kollege zu Hause öfter den Privatwagen an die Dose hängt.

Was das Finanzamt sagt

Werden E-Autos im Unternehmen kostenlos oder verbilligt geladen, so bleibt dies steuerfrei. Der Chef darf den Strom nach Belieben verschenken. Lädt der Kollege ausschließlich zu Hause, kann er pauschal 50 Euro pro Monat steuerlich geltend machen. Wird das Fahrzeug zusätzlich im Betrieb geladen, reduziert sich die Pauschale auf 20 Euro.

Das Recht auf die eigene Wallbox

Am 9. Oktober stimmte der Bundesrat der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zu. Künftig dürfen Mieter oder Eigentümer auf ihrem Pkw-Stellplatz eine Wallbox installieren. Allerdings können Vermieter bestimmen, welche technische Lösung zum Einsatz kommt und wer sie einbauen soll. Ebenso kann eine Eigentümergemeinschaft per Mehrheitsbeschluss die technische Ausgestaltung von Ladeeinrichtungen vorgeben. Die Kosten tragen dabei allein die ladewilligen Mieter beziehungsweise Eigentümer. Wird der Ladepunkt an einem zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Stellplatz eingerichtet, benötigt er einen eigenen Stromzähler. Derselbe Grundsatz gilt auch für gewerbliche Mieter. Dennoch bleiben praktische Fragen offen: Wie geht man vor, wenn einem frühen Elektropionier in einem Mehrparteienhaus später weitere E-Fahrzeug-Nutzer folgen? Und wie verteilen sich dann die Kosten? Dies werden wohl Gerichte entscheiden müssen.

Ubitricity Ubi Meter

Intelligentes Ladekabel von Ubitricity (ab 400 Euro netto) mit geeichtem Stromzähler und SIM-Karte für öffentliche Ladesäulen (Typ-2-Stecker; 4,6 oder 11 kW). Es erfasst Ladevorgänge auf die Kilowattstunde genau und meldet sie dem Unternehmen. Fürs Kabel kann man einen eigenen Stromvertrag abschließen. Das Kabel funktioniert auch an anderen Ladesäulen, rechnet dann zum dort gültigen Preis ab.

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Ubitricity Ubi Meter

NRG Kick

1.100 Euro netto teures Set für CEE-16-Industriesteckdosen, Campingstecker, Schuko-Steckdosen und Typ-2-Ladepunkte. Stromzähler lässt sich per App auslesen, die Ladehistorie sendet der Nutzer dem Unternehmen. Stromstärke sowie Ladezeit sind per App steuerbar. Für 100 Euro Aufpreis mit 22 kW Ladeleistung.

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NRG Kick

EO-eCharger mobile Wallbox Home+

Im Prinzip ist der 700 Euro netto teure wetterfeste Adapter vom CEE-32-Industriestecker auf Typ2-Ladestecker eine mobile Wallbox. Voraussetzung: dreiphasige Starkstrom-Steckdose mit 32-A-Absicherung. Eingebauter Stromzähler, den Lademodus startet der Nutzer per RFID-Karte oder App. Dazu erzeugt das Gerät ein eigenes WLAN.

Foto: Firmenauto
EO-eCharger mobile Wallbox Home+