Unfall beim Rückwärtsausparken Wer zuerst steht, hat Recht?

Unfall Foto: ADAC

Parken zwei Autofahrer rückwärts aus und es kracht, ist in der Regel jeder für seinen eigenen Schaden verantwortlich. Es gibt aber auch eine Ausnahme.

Kommt es bei zwei rückwärts ausparkenden Autos zum Zusammenstoß, so haben beide Fahrer eine Mitschuld und müssen jeweils selbst für ihre Reparaturkosten aufkommen. Kam eines der beiden Fahrzeuge jedoch kurz vor dem Unfall zum Stehen, sieht es anders aus, entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH).

Im vorliegenden Fall hatten zwei rückwärts zueinander parkende Fahrer gleichzeitig ausgeparkt und waren dann kollidiert. Weil der eine Fahrer mit seinem Auto zum Kollisionszeitpunkt bereits zum Stehen gekommen ist, haftet der Auffahrende für den Schaden. Zur Begründung verwies der BGH darauf, dass „der Fahrzeugführer sich beim Rückwärtsfahren so verhalten muss, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist“. Wer rechtzeitig bremst und noch vor dem Unfall zum Stehen kommt, hat seine Sorgfaltspflicht damit erfüllt (Az.: VI ZR 6/15).